Full text : Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft, Kunst. 115
des weiblichen Geschlechts; k) Wiederholungs- und hauswirtschaftlicher
 Unterricht für die Elementarklassen Absolvierte. In neuerer
Zeit ist auch die Organisierung der Inspektion über das Bildungswesen
 und namentlich über das Elementar- und Mittelschulwesen
(Inspektoren) mit größeren Ausgaben verbunden. Nach den hier
zu erfüllenden Aufgaben sind namentlich folgende Zweige der Unterrichtsverwaltung
 zu unterscheiden: a) Erziehung; b) Unterricht;
c) Wissenschaft; d) Kunst; e) Religion und Moral. In das Gebiet
der Erziehung und des Unterrichts, der Moral und Religion gehört
namentlich das elementare Unterrichtswesen. Nach dem Weltkriege
sind die Anforderungen hier ganz besonders groß, da die Verwilderung
 der Jugend höchst betrübende und bedenkliche Zunahme
erlitten hat. Bezüglich des Unterrichts sind namentlich folgende
Richtungen zu unterscheiden: a) Elementarunterricht; b) Mittelschulunterricht
 als Vorbereitung zu den höheren Stufen, Gymnasien,
Realschulen und Realgymnasien; c) der hohe Unterricht (Hochschulen,
 Universitäten, Polytechniken usw.):; d) der Fachunterricht
(Handels-, Industrie-, Landwirtschaftsschulen usw.); e) Kunstschulen
(Konservatorien, Maler- und Bildhauerschulen usw.); f) die Stätten
für allgemeine Bildung und den freien Unterricht (Universitätsausdehnung
 usw.). Außerdem hat die Neuzeit eine Reihe selbständiger
Institute für den wissenschaftlichen Betrieb notwendig gemacht:
Kliniken, Laboratorien, wissenschaftliche und Kunstsammlungen,
Museen, Observatorien, Seminarien, Forschungsinstitute, wissenschaftliche
 Ausstellungen usw.
Auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kunst ist der
Staat erst in zweiter Linie berufen, und vielleicht darf man sagen,
befähigt, tätig zu sein und dann auch nach Möglichkeit nur durch
materielle Beihilfe, ohne auf die Richtungen der Kunst und
Wissenschaft Einfluß zu nehmen. Noch mehr als auf dem Gebiete
des Unterrichts kommen für Kunst und Wissenschaft Verwaltungsvereine
 in Betracht. Trotzdem sehen wir in allen Ländern, daß
eine große Reihe von Einrichtungen für Kunst und Wissenschaft
staatlich gegründet und erhalten werden: Museen, Akademien, Laboratorien,
 Sternwarten, Bibliotheken, Stipendien, Preise, wissenschaftliche
 Expeditionen, Archive usw., von den gleichzeitig dem
Unterricht dienenden Hochschulen aller Art ganz abgesehen. Außerdem
 ist noch zu bemerken, daß fast jedem Ministerium wissenschaftliche
 Anstalten angehören, dem landwirtschaftlichen, dem Handelsministerium,
 dem Kriegsministerium, dem Justizministerium usw.

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