Full text: Finanzwissenschaft

3. Buch. Die Staatsausgaben. 
XI. Abschnitt. 
Die persönlichen Ausgaben (Personalbedarf, Besoldungswesen, 
Beamtengehälter). 
1. Grundprinzip. Kin ansehnlicher Teil der Staatsausgaben 
entfällt auf die infolge der Inanspruchnahme von persönlichen 
Dienstleistungen nötigen Opfer. In den modernen Staaten werden 
entsprechend dem Prinzip der Arbeitsteilung diese Dienstleistungen 
durch eine dieser Aufgabe sich berufsmäßig hingebenden und für 
diesen Beruf entsprechend ausgebildete Klasse, der Klasse der 
Staatsdiener, Staatsangestellten, geleistet. Der Staatsdienst bildet 
einen selbständigen Beruf, nachdem spezielle Eigenschaften und 
Aufgaben zur Erfüllung dieses Berufes nötig sind und dieser Beruf 
die Zeit der demselben sich Hingebenden vollständig in Anspruch 
nimmt, so daß derselbe nicht so nebenbei, als nobile officium aus- 
geübt werden kann wie früher. Dementsprechend muß der Staat 
seinen Beamten eine Besoldung, ein Gehalt darbieten. Die Höhe 
dieser Besoldung hängt, wie bei der Leistung anderer — je nach 
der Natur mehr geistiger oder mehr körperlicher — Arbeit einer- 
seits von den Produktionskosten dieser Arbeit, andererseits von 
dem Werte der Arbeit ab. Die Bestimmungsgründe der Höhe der 
Besoldung sind aber noch von eigentümlichen Verhältnissen beein- 
flußt. Hierzu gehört vor allem die mıt dem Staatsdienst ver- 
bundene Rangstellung, die es verursacht, daß bei gleicher Arbeits- 
leistung ein im Staatsdienst Beamteter sich mit einem geringeren 
Gehalt befriedigen wird als im Privatdienst'). Der Staat ist ferner 
in der Lage, durch Auszeichnungen, Rangerhöhungen seine HKr- 
kenntlichkeit für geleistete Dienste auszudrücken. Dann hat der 
Staatsdienst den Vorzug, daß er in der Regel eine lebenslängliche 
Versorgung bedeutet. Der Staat wird das Aufsteigen in höhere 
Gehaltsklassen nach objektiven Regeln festsetzen, während dies ım 
Privatdienst größtenteils der persönlichen Willkür unterliegt. Auch 
die Inanspruchnahme der Arbeitskraft ist geregelt, die im Privat- 
dienst gleichfalls oft willkürlich ausgebeutet wird. Der Vorteil, 
daß der Staat seinen Beamten eine Altersversorgung oder Ruhe- 
standsversorgung bietet — Pension —, ist in neuerer Zeit dadurch 
ausgeglichen, daß auch im Privatdienst immer mehr zur Regel 
) „Ein Unterstaatssekretär mit 2000 £ jährlichen Gehalts genießt weit 
höheres Ansehen als der Direktor einer Finanzgesellschaft mit 5000 £ und die 
Ersparnis der Differenz kommt dem Lande zugute“. (Bagehot, Englische Ver- 
fassungszustände, Berlin 1868, S. 127.) 
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