fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

§ 141. Einkommen im Allgemeinen. 265 
digen, die Mittel hierzu vielmehr ans der Wirthschaft Anderer 
nnvergolten empfangen oder entnehmen, zehren von dem Ein-, 
kommen oder überhaupt von dem Vermögen Anderer. Der für \ 
Andere Arbeitende aber lebt ebensowenig von dem Einkommen 
oder Kapital des Arbeitgebers und Käufers der erarbeiteten 
Producte wie der ausleihende Kapitalist von den Arbeitserfolgcn ! 
und Vermögensnntzungcn seines Schuldners. Beide beziehen ì 
gleich jedem anderen Producenten ihr Einkommen als ursprüng- ' 
liches und leben, indem sie dasselbe für persönliche Zwecke j 
verwenden, von ihren eigenen Producten. 
Als Bedarfseinlmmmen oder nothwendiges Einkommen 
erscheint der Theil eines Einkommens, welcher zum angemessenen 
Unterhalt des Empfängers unbedingt, nicht blos vermeintlich 
sondern thatsächlich, erforderlich ist und deshalb jedenfalls zur 
Deckung des persönlichen Bedarfs ge- und verbraucht werden 
muß; als freies Einkommen derjenige, welcher nach Be 
friedigung der unentbehrlichen Lebensbedürfnisse noch übrig und 
unbeschränkt verfügbar bleibt, demnach beliebig entweder zur 
Erweiterung des eigenen und fremden Lebensgenusses oder zur 
nachhaltigen Vermehrung des Vermögens verwendet werden kann. 
Wo das Einkommen einen solchen freien Werthsüberschuß selbst 
bei sparsamster Einschränkung nicht darbietet, ist nur nothdürftigcs 
Auskommen, aber keine fortschreitende und auf die Hebung 
des Kultur-zustandes günstig zurückwirkende Verbesserung der 
wirthschaftlichen Lage möglich. 
Außerdem unterscheidet man endlich auch ordentliches 
und außerordentliches Einkommen, je nachdem dasselbe 
in sich regelmäßig wiederholenden Einnahmen fortdauernder, oder 
iil lediglich vereinzelt eintretenden und keineswegs regelmäßig 
wiederkehrenden Einnahmen gelegentlich zufließt. Auf ersteres 
kann bei Bemessung des geivöhnlichen Verbrauchs gerechnet 
werden, auf letzteres nicht. 
8 141. 
Die Größe des Volkseinkommens ergiebt sich, 
insoweit es der nationalen Production entstalnmt, ails der 
Gesammtmenge der neuen Werthe in den durch die Volks 
wirthschaft alljährlich neu producirten Gütern, und ist gleich 
der Gesammtsumme aller ursprünglichen Einzeleinkommen 
der im Volke vorhandenen Producenten.
	        
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