Full text : Finanzwissenschaft

4. Buch. Die Staatseinnahmen.
nische‘ Folge der Einrichtung des modernen Staatshaushaltes, die
Einnahme aus dem Betriebe einer staatlichen Notenbank oder einer
staatlichen Maschinenfabrik ist eine mechanische Einnahme.
4. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen. Privatwirtschaftliche
 Einnahmen sind jene, bei welchen in bezug auf die
Gewinnung der Einnahmen zwischen dem Staat und den Staatsbürgern,
 dem Staats- und Privathaushalt kein wesentlicher Unterschied
 ist. In diesen Fällen ist auch der Staat Produzent, Unternehmer,
 der gewisse Güterquellen, namentlich Grund und Boden
zum Erwerb von Einnahmen in Tätigkeit setzt. Obwohl diese
privatwirtschaftlichen Einnahmen auf verschiedenen Entwicklungsstufen
 des Staates verschiedene Bedeutung haben, so ist es doch
kaum wahrscheinlich, daß dieselben je gänzlich aus dem Staatshaushalte
 verschwinden werden. Ja in einem eventuell zur Gestaltung
 kommenden sozialistischen Staate würde das ganze Staatseinkommen
 diesen Charakter behalten und den einzelnen würde ihr
Anteil aus diesem Einkommen angewiesen werden. Doch hiervon
ganz abgesehen, die gewaltige Maschinerie des Staates und deren
Zusammenhang mit der ganzen nationalen Wirtschaft bringt es mit
sich, daß der Staat zu jeder Zeit im Besitze von ertragbietenden
Vermögensteilen und nach volkswirtschaftlichen Prinzipien verwalteten
 Unternehmungen sein wird. In dieser Hinsicht ist ja die
neuere Zeit lehrreich genug, die den interessanten Prozeß zeigt,
daß einerseits gegen die wirtschaftliche "Tätigkeit des Staates
protestiert wird, andererseits aus höherem volkswirtschaftlichem
Interesse die Verstaatlichung von Kisenbahn, Notenbank, Versicherungswesen,
 Kohlenbergbau, elektrische Zentralen usw. gefordert
 wird.
Wenn wir die Gründe näher ins Auge fassen, welche gegen
die wirtschaftliche Tätigkeit und hiermit zusammenhängend gegen
den privatwirtschaftlichen Erwerb des Staates angeführt werden, so
finden wir namentlich die folgenden: 1. Das geringe direkte Interesse
 der staatlichen Angestellten, da ihr festgesetztes Einkommen
von dem Schicksal des Unternehmens in der Regel unabhängig ist.
2. Der Mangel der Initiative und raschen Verfügung, welche beide
im wirtschaftlichen Leben oft von entscheidender Wichtigkeit sind.
Ein so großer Organismus, wie der Staat, muß mehr weniger
hierarchisch eingerichtet sein mit streng umschriebenen Kompetenzen,
was die rasche Handlungsfähigkeit ausschließt. 3. Durch seine
privatwirtschaftliche Tätigkeit schränkt der Staat nicht nur das Gebiet
 ein, auf welchem sich die Staatsbürger wirtschaftlich betätigen
können, sondern er bedroht dieselben sogar mit seiner eventuell ge-162


            
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