Full text : Finanzwissenschaft

ed 4, Buch. Die Staatseinnahmen.
wirtschaftlicher Einnahmsquellen gegenwärtig nicht der Erwerb die
Hauptrolle spielt, sondern ein wirtschaftliches Interesse *).
Wenn auch nicht Rückkehr zur älteren Auffassung, aber doch
stärkere Betonung der Berechtigung privatwirtschaftlicher Einnahmen
kennzeichnet den Standpunkt Schäffles. Seiner Auffassung nach
sind die privatwirtschaftlichen Einnahmen zu billigen nicht nur von
wegen des tatsächlichen Zustandes, sondern auch von prinzipiellem
Standpunkte; im öffentlichen Interesse, und innerhalb dieser Grenzen
sind sie beizubehalten, um- und neuzugestalten. Namentlich die
folgenden Interessen fordern demgemäß die Beibehaltung der privatwirtschaftlichen
 Einnahmen: 1. das allgemeine, vor allem politische
Interesse, daß der Widerstand der Steuerkräfte gemildert werde
und so die Befriedigung der Gemeinbedürfnisse erleichtert werde;
2. das verwaltungspolitische Interesse, da gewisse Vermögensgegenstände,
 gewisse Betriebe die staatliche Verwaltung fordern (Forste,
Bergwerke, Eisenbahnen); 3. das volkswirtschaftliche Interesse, nachdem
 gewisse volkswirtschaftliche Aufgaben so besser gelöst werden;
4, das finanzielle Interesse, namentlich das Interesse des Staatskredits,
 der bei großem Staatsvermögen leichter funktioniert. Mit
Berücksichtigung dieser Prinzipien ist es nicht schwer zu entscheiden,
in welchem Maße die privatwirtschaftlichen Einnahmen unter den
Staatseinnahmen vorkommen sollen.
5. Staatswirtschaftliche Einnahmen. _Staatswirtschaftliche
 Einnahmen sind jene, welche auf der Staatssouveränität
basieren, welche nicht auf privatrechtlichem, sondern staatsrechtlichem
 Titel beruhen, welche daher nur der Staat oder andere
öffentlich-rechtliche Korporationen auf Grund des Verhältnisses zu
ihren Mitgliedern geltend machen können. Bei allen diesen Korporationen
 folgt aus der Mitgliedschaft die Pflicht der Deckung
der korporativen Bedürfnisse, wenn auch in verschiedenem Maße
und in verschiedener Weise. Während daher der Staat bezüglich
der privatwirtschaftlichen Einnahmen nur eine Wirtschaft neben
anderen gleichen bildet, gewissermaßen primus inter pares, also
koordiniert ist, ist er in bezug auf die staatswirtschaftlichen Kinnahmen
 über die Privatwirtschaften gestellt und verfügt in gewissem
Maße über deren Einkommen zu eigenen Zwecken. Der Staat
wird gewissermaßen Teilhaber an dem Einkommen der Privatwirtschaften.
 Diese Beziehung kann aber in der staatsbürgerlichen
Schon Carafa wendet sich gegen die privatwirtschaftlichen Staatseinnahmen.
 Der Staat soll den Reichtum der Individuen befördern, .das ist die
Grundlage seines Reichtums; Gewerbe und Handel vermag er aber nicht so gut
zu versehen wie die Privatwirtschaft (Ricca-Salerno 1. c. S. 51).

ı 94.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.