II. Abschnitt. Einkommen aus Industrie- und Handelsunternehmungen. 173
bestimmen läßt. Löst der Staat den Bergwerksbesitz auf, so er-
wächst ihm die Pflicht, für jenen Teil der Bevölkerung wenigstens
provisorisch zu sorgen, der bisher hier Beschäftigung fand und
diese eventuell verliert.
Daß von mancher Seite eben in der Gegenwart die Verstaat-
lichung namentlich der Kohlen- und Eisenbergwerke gefordert wird,
hängt in erster Reihe nicht mit finanziellen, sondern mit volkswirt-
schaftlichen und sozialpolitischen Momenten zusammen.
If. Abschnitt.
Einkommen aus Industrie- und Handelsunternehmungen.
l. Industrielle und kommerzielle Unternehmun-
gen. Außer den aus der Urproduktion fließenden Staatseinnahmen
kann der Staat auch aus gewerblichen und kaufmännischen Unter-
nehmungen Einnahmen gewinnen. Diese Einnahmen fließen teils
aus den dem Staate gehörigen industriellen und kaufmännischen
Unternehmungen, teils aus solchen, bei welchen der Staat Teilhaber
ist, endlich aus Unternehmungen, bei welchen sich der Staat einen
Anteil an dem Einkommen (Notenbank usw.) bedingt. Die Zahl
solcher Fälle nimmt zu, wo der Staat auf Grund der den Unter-
nehmungen gewährten Vorteile, Unterstützungen, Darlehen, Privi-
legien zu Einnahmequellen gelangt. Auch die Zahl der staatlichen
Unternehmungen auf dem Gebiete der Industrie und des Handels
ist im allgemeinen neuerdings in Zunahme begriffen, von Monopolen
abgesehen. KEs hängt dies mit folgenden Umständen zusammen:
a) in vielen Zweigen wird die Verstaatlichung als allgemeine Vorbe-
dingung der wirtschaftlichen Entwicklung gefordert; b) in gewissen
Fällen werden Unternehmungen nur auf beschränkte Zeit gewährt,
nach deren Ablauf dieselben dem Staate zufallen. Bei einer Reihe
von Unternehmungen muß damit gerechnet werden, daß Privat- und
Gemeininteresse in Einklang gelangen, es wäre unrichtig, bloß ein
Interesse zu befriedigen. Die Beteiligung des Staates an dem Ein-
kommen fremder Unternehmungen hat zum Teil den Charakter
der Gebühr oder der Steuer.
Die besonderen Umstände, welche in neuerer Zeit eine Ver-
mehrung der staatlichen Unternehmungen mit sich bringen, sind
namentlich folgende: a) die außerordentliche Konzentrierung des
Kapitals; Folge hiervon ist die Entstehung kolossaler Unterneh-