176 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates.
gezogen. Auf dem Gebiete des Kreditwesens organisiert der Staat
die Postsparkasse und in einzelnen Staaten gehört ihm das Noten-
bankinstitut oder wird dies zum mindesten durch den Staat ver-
waltet. Natürlich gehören die mit diesen Unternehmungen zusam-
menhängenden prinzipiellen Fragen in den Bereich der Volks-
wirtschaftspolitik.
Die kolossale Ausdehnung des staatlichen Handels namentlich
in Lebensmitteln und Rohstoffen während des Weltkrieges war
natürlich eine vorübergehende Erscheinung, Resultat der Zwangslage.
Mit dem Entstehen staatlicher Unternehmungen stellt sich auf
manchen Gebieten eine gewisse Komplikation der Probleme ein;
so die Beteiligung der staatlichen Unternehmungen an vom Staate
gewährten Begünstigungen für die betreffenden Unternehmungen,
was eventuell Anlaß zur Gewährung solcher Begünstigungen sein
kann, Erschwerung der Stellungnahme des Staates in den Fragen
der Industrie- und Handelspolitik, in Fragen der Sozialpolitik, der
Zollpolitik usw. Die staatlichen Unternehmungen können auch
gewisse politische Gefahren heraufbeschwören (Wahlteilnahme der
bei staatlichen Betrieben angestellten Arbeiter usw.).
Die Probleme der industriellen und kaufmännischen Unter-
nehmungen bilden — auch wenn dieselben in Händen des Staates
sind — nicht finanzielle Probleme, sondern Probleme der Volks-
wirtschaftspolitik, was von manchen Schriftstellern nicht in Betracht
gezogen wird, die dann dieselben in der Finanzwissenschaft weit-
läufig behandeln, so z. B. auch Wagner.
Auch bei industriellen und kaufmännischen Unternehmungen
des Staates kann es vorkommen, daß der Staat in die Lage gerät,
dieselben zu veräußern, wie wir dies bei den Domänen gesehen
haben. Da es sich aber hier — von den Staatsbahnen abgesehen
— zumeist nur um einzelne Unternehmungen handelt, sind mit der
Veräußerung keine so wichtigen Fragen und Interessen verknüpft.
Jedenfalls ist es notwendig, daß die Veräußerung das Staatsinteresse
vor Augen halte, ferner, daß der Staat den vollen Wert der Unter-
nehmung erhalte, was wieder voraussetzt, daß die Veräußerung nicht
eben in einer finanziellen Notlage des Staates erfolge. Eine der
traurigsten Veräußerungen von Staatsunternehmen war der Verkauf
der einstigen österreichischen Staatsbahnen an den Credit mobilier
in Paris.