Full text: Finanzwissenschaft

176 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
gezogen. Auf dem Gebiete des Kreditwesens organisiert der Staat 
die Postsparkasse und in einzelnen Staaten gehört ihm das Noten- 
bankinstitut oder wird dies zum mindesten durch den Staat ver- 
waltet. Natürlich gehören die mit diesen Unternehmungen zusam- 
menhängenden prinzipiellen Fragen in den Bereich der Volks- 
wirtschaftspolitik. 
Die kolossale Ausdehnung des staatlichen Handels namentlich 
in Lebensmitteln und Rohstoffen während des Weltkrieges war 
natürlich eine vorübergehende Erscheinung, Resultat der Zwangslage. 
Mit dem Entstehen staatlicher Unternehmungen stellt sich auf 
manchen Gebieten eine gewisse Komplikation der Probleme ein; 
so die Beteiligung der staatlichen Unternehmungen an vom Staate 
gewährten Begünstigungen für die betreffenden Unternehmungen, 
was eventuell Anlaß zur Gewährung solcher Begünstigungen sein 
kann, Erschwerung der Stellungnahme des Staates in den Fragen 
der Industrie- und Handelspolitik, in Fragen der Sozialpolitik, der 
Zollpolitik usw. Die staatlichen Unternehmungen können auch 
gewisse politische Gefahren heraufbeschwören (Wahlteilnahme der 
bei staatlichen Betrieben angestellten Arbeiter usw.). 
Die Probleme der industriellen und kaufmännischen Unter- 
nehmungen bilden — auch wenn dieselben in Händen des Staates 
sind — nicht finanzielle Probleme, sondern Probleme der Volks- 
wirtschaftspolitik, was von manchen Schriftstellern nicht in Betracht 
gezogen wird, die dann dieselben in der Finanzwissenschaft weit- 
läufig behandeln, so z. B. auch Wagner. 
Auch bei industriellen und kaufmännischen Unternehmungen 
des Staates kann es vorkommen, daß der Staat in die Lage gerät, 
dieselben zu veräußern, wie wir dies bei den Domänen gesehen 
haben. Da es sich aber hier — von den Staatsbahnen abgesehen 
— zumeist nur um einzelne Unternehmungen handelt, sind mit der 
Veräußerung keine so wichtigen Fragen und Interessen verknüpft. 
Jedenfalls ist es notwendig, daß die Veräußerung das Staatsinteresse 
vor Augen halte, ferner, daß der Staat den vollen Wert der Unter- 
nehmung erhalte, was wieder voraussetzt, daß die Veräußerung nicht 
eben in einer finanziellen Notlage des Staates erfolge. Eine der 
traurigsten Veräußerungen von Staatsunternehmen war der Verkauf 
der einstigen österreichischen Staatsbahnen an den Credit mobilier 
in Paris.
	        
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