Full text : Finanzwissenschaft

178 4.Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates.
Neugründungen interessiert ist. Doch wird eine rationelle Volkswirtschaftspolitik
 dies zu vermeiden wissen.
IV. Abschnitt.
Staatsschatz und Reserve.
1. Staatsschatz. Der Staatsschatz ist natürlich keine Einnahmequelle,
 wohl aber ein finanzieller Fonds zur Befriedigung
außerordentlicher Staatsbedürfnisse. Namentlich in früheren Zeiten
kam dem Staatsschatz größere Bedeutung zu, insbesondere bei Befriedigung
 außerordentlicher, so kriegerischer Bedürfnisse. Die
Staaten sammelten in größerer Menge Edelmetalle, teils weil dieselben
 außerordentliche Kaufkraft besaßen, teils für unvorhergesehene
 Fälle, da der Kredit noch unentwickelt war. Seit der
Entwicklung der Volkswirtschaft dient die Produktion der Edelmetalle
 dem Bedarfe des Marktes an Edelmetallen zur Münzprägung
 und zur Befriedigung industrieller und anderer Bedürfnisse.
 Schätze in Edelmetall werden überhaupt nicht angesammelt,
da man den Reichtum in einer großen Menge von Gütern sucht,
die entweder zur Produktion oder zur Konsumtion verwendet
werden. Mit dieser Umgestaltung des wirtschaftlichen Lebens verliert
 die Schatzbildung zusehends ihre Bedeutung und kommt bei
Befriedigung des Staatsbedürfnisses überhaupt nicht in Betracht.
Auch nimmt der Kredit der befestigten Staatsindividualitäten in
solchem Maße zu, daß derselbe zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse
 in vollem Maße zur Verfügung steht. Ganz abgesehen
davon, daß in der Gegenwart der Kredit den Staatsschatz in der
Regel vollkommen zu ersetzen imstande ist, sind mit der Ansammlung
 des Schatzes viele Nachteile verbunden. Die auf die Ansammlung
 des Schatzes verwendeten Summen werden anderen Bedürfnissen
 entzogen, so daß für Deckung der letzteren andere Kinnahmsquellen
 in Anspruch genommen werden, eventuell mehr
Steuern eingehoben werden müssen. Die Ansammlung entzieht
die Edelmetalle der Verwendung, häuft dieselben in unproduktiver
 Weise an, verursacht großen Zinsverlust, abgesehen von
dem Verlust, der mit deren Ausschaltung auch sonst verbunden ist.
Hierzu kommt, daß der eigentliche Zweck nicht immer erreicht
wird. Der Schatz wird nicht immer für außerordentliche, namentlich
 Kriegsausgaben zurückgehalten, da schon seine Existenz zu
Ausgaben reizt, so daß derselbe Angriffen stets ausgesetzt ist.
            
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