Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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sitzenden  der  Gewerbe  geeichte,  wo  solche  nicht  bestehen,  von  Präfekten,  ernannt.

Die  Arbeitsräte  resp.  -die  Sachperständigenousschüsse  sind  von  Amts
wegen  befugt  oder  hüben  auf  Verlangen  der  Regierung,  der  Gewerbegerichte ­
  oder  der  beteiligten  Berufsverbände  Tabellen  für  die  Zeit  aufzustellen, ­
  die  zur  Ausführung  von  Serienarbeiten  nötig  ist;  aus  ihnen  ergibt ­
  sich  >dann  der  zu  zahlende  Stücklohn.  Die  Mindestlöhne  tverden  veröffentlicht. ­
  Wird  innerhalb  dreier  Monate  gegen  ihre  Entscheidung  von
feiten  der  Regierung,  einer  Bevussvevernigung  oder  einer  an  dem  Beruf
interessierten  Person  Protest  erhoben,  entscheidet  in  letzter  Instanz  eine
Zentralkomnrission  im  Avbeitsministcrium,  der  zwei  Mitglieder  des  Arbeitsrats ­
  oder  Lohnausschusses,  der  den  Mindestlohn  festgesetzt  hat,  zwei
Gewerberichter,  ein  Ermittlungsbeamter  lengutzteui-)  des  Arbeitsministeriums ­
  und  der  Vorsitzende,  der  vom  Kassationshof  aus  seinen  Mitgliedern ­
  bezeichnet  wird  und  bei  Stimmengleichheit  den  Stichentscheid  hat,
angehören.  Rach  Ablauf  von  drei  Monaten  oder  nach  der  Entscheidung
der  Zentralkommission  wird  der  Mindestlohn  obligatorisch.
Die  Gewerbegerichte  sind  für  alle  aus  diesen?  Gesetzesabschnitt  entstehenden ­
  Streitsachen  zuständig.  Die  Differcirz  zwischen  dem  gezahlten
Lohn  und  dem  auf  Grtmd  des  Mindestlohncs  geschuldeten  ist  der  Arbeiterin ­
  auszufolgen,  unbeschadet  des  Schadenersatzes,  zu  dem  der  Unternehmer ­
  zugunsten  der  Arbeiterin  verurteilt  werden  kaun.  Jeder  Fabrikant, ­
  Kommissionär  oder  Zwischenhändler  ist  zivilrechtlich  für  den  durch
sein  Verschulden  zu  wenig  bezahlten  Lohn  haftbar.  Beschwerden  der  Arbeiter ­
  über  die  Entlohnung  können  nur  innerhalb  14  Tagen  angebracht
werden,  sofern  es  sich  nicht  um  Anwendung  eines  in  einem  früheren  Urteil ­
  ausgestellten  und  d>irch  Anschlag  am  Gerichtsgcbäude  veröffentlichten
Sortentarifs  handelt.  Die  vom  Arbeitsministcvlnm  durch  Dekret  ermächtigten ­
  Vereinigungen  und  die  Berufsverbände,  die  in  einem  Bezirk  für
die  Bekleidungsindustrie  bestehen,  selbst  wenn  sie  ganz  oder  zum  Teil  aus
Werkstättenarbeitern  zusammengesetzt  sind,  können  wegen  Nichtbeachtung  des
vorliegenden  Gesetzes  eine  Zivilklage  austragen,  ohne  einen  Schaden  nachweisen ­
  zu  müssen  Das  Gewerbegericht  schlägt  aus  Anlaß  jedes  den  Lohn
einer  Heimarbeiterin  der  bezeichneten  Industrie  betreffenden  Prozesses
den  dem  Urteil  zugrunde  gelegten  Minimallohn  und  den  daraus  hervorgehenden ­
  Tarif  am  Gerichtstor  cm.  Jeder  Interessent  und  jede  Berufsvereinigung ­
  hat  das  Recht,  eine  kostenlose  Mschrift  zu  verlangen.
Falls  Arbeiter  des  Bekleidungsgewerbes,  die  zu  Hause  die  gleichen
Arbeiten  wie  die  Arbeiterinnen  ausführen,  einen  geringeren  als  den  für
diese  festgestellten  Lohn  beziehen,  können  sie  vor  den  Gewerbegerichten  die
entsprechende  Erhöhrmg  dieses  Lohnes  unter  den  gleichen  Bedingungen
wie  die  Arbeiterinnen  verlangen.
            
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