Full text: Finanzwissenschaft

1 4. Buch, ‚IV. Teil. Gebühren, 
gangspunkt gewählt werden. Nachdem der größte Teil des Ver- 
kehrs mit den Behörden schriftlich stattfindet, dann die an die 
Behörden gerichteten Ansuchen und die hierauf bezüglichen Ver- 
fügungen gewöhnlich zur Ausstellung von Dokumenten, Verfügungen, 
Protokollen usw. führen, so werden in der Regel diese Schriftstücke 
zur Grundlage gewählt. Obwohl dies eine ganz rohe Art der Be- 
rechnung bildet und hierbei die persönliche Berührung mit den 
Behörden außer Betracht bleibt, so ist doch dieses Verfahren das 
verbreitetste. Bei diesem Vorgehen wird dann die Ausdehnung der 
Schriftstücke (Zahl, Größe der Bogen), der hierarchische Grad der 
Behörde, das größere Gewicht der Verfügung (Instanz), Größe des 
Interesses usw. zum Maßstabe genommen. Nätürlich werden alle 
diese Momente die Größe der Kosten nur sehr nebelhaft zum Aus- 
druck bringen. Dem trachtet man dadurch einigermaßen abzu- 
helfen, daß neben den allgemeinen Gebühren besondere, individuali- 
sierende Gebühren in Anwendung kommen. 
3. Pauschalgebühren. Die Gebühren werden in der Regel 
so berechnet, daß jede Inanspruchnahme der Behörde eine Ge- 
bührenzahlung voraussetzt. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt 
darin, daß die Gebühr sich dem Maße der Inanspruchnahme der 
Behörde besser anschmiegt. Doch ist es unzweifelhaft, daß bei 
diesem Vorgehen die mit der Gebührenzahlung verbundene Arbeit 
und Unbequemlichkeit größer, die Kontrolle schwieriger ist und 
daß dieses Verfahren geeignet ist, von der Inanspruchnahme abzu- 
schrecken; auch bietet sich hier mehr Gelegenheit zu Willkürlich- 
keiten und zur Vermehrung der strittigen Fragen. Dem System 
der Einzelgebühr gegenüber finden wir das der Pauschal- 
gebühr; hier wird die Gebühr nur einmal in einer Gesamt- 
summe gezahlt und damit das Recht erworben, die Behörde inso- 
lange in Anspruch zu nehmen, als dies in der betreffenden 
Angelegenheit notwendig ist. Das Pauschalgebührensystem ist ein- 
facher, verständlicher, übersichtlicher, infolgedessen leichter anwend- 
bar, die Verkürzung des Fiskus resp. die Gebührenübertretungen 
und das damit verbundene Strafverfahren seltener. Auch neben 
dem Pauschalsystem gibt es Einzelgebühren, die gewöhnlich in 
einem Bruchteil der Pauschalgebühr ausgedrückt werden, z. B. *"/,o, 
1, der Pauschalgebühr usw. 
4. Gebührentarife. Im allgemeinen wird anerkannt, daß 
die Erfüllung der Gebührenpflicht in hohem Maße erleichtert wird 
durch die Übersichtlichkeit der Gebührentarife und daß dadurch 
auch die Durchführung der Gebührenordnung durch das Beamten- 
personal sehr erleichtert wird. Darum ist das System der Zu- 
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