1 4. Buch, ‚IV. Teil. Gebühren,
gangspunkt gewählt werden. Nachdem der größte Teil des Verkehrs
mit den Behörden schriftlich stattfindet, dann die an die
Behörden gerichteten Ansuchen und die hierauf bezüglichen Verfügungen
gewöhnlich zur Ausstellung von Dokumenten, Verfügungen,
Protokollen usw. führen, so werden in der Regel diese Schriftstücke
zur Grundlage gewählt. Obwohl dies eine ganz rohe Art der Berechnung
bildet und hierbei die persönliche Berührung mit den
Behörden außer Betracht bleibt, so ist doch dieses Verfahren das
verbreitetste. Bei diesem Vorgehen wird dann die Ausdehnung der
Schriftstücke (Zahl, Größe der Bogen), der hierarchische Grad der
Behörde, das größere Gewicht der Verfügung (Instanz), Größe des
Interesses usw. zum Maßstabe genommen. Nätürlich werden alle
diese Momente die Größe der Kosten nur sehr nebelhaft zum Ausdruck
bringen. Dem trachtet man dadurch einigermaßen abzuhelfen,
daß neben den allgemeinen Gebühren besondere, individualisierende
Gebühren in Anwendung kommen.
3. Pauschalgebühren. Die Gebühren werden in der Regel
so berechnet, daß jede Inanspruchnahme der Behörde eine Gebührenzahlung
voraussetzt. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt
darin, daß die Gebühr sich dem Maße der Inanspruchnahme der
Behörde besser anschmiegt. Doch ist es unzweifelhaft, daß bei
diesem Vorgehen die mit der Gebührenzahlung verbundene Arbeit
und Unbequemlichkeit größer, die Kontrolle schwieriger ist und
daß dieses Verfahren geeignet ist, von der Inanspruchnahme abzuschrecken;
auch bietet sich hier mehr Gelegenheit zu Willkürlichkeiten
und zur Vermehrung der strittigen Fragen. Dem System
der Einzelgebühr gegenüber finden wir das der Pauschalgebühr;
hier wird die Gebühr nur einmal in einer Gesamtsumme
gezahlt und damit das Recht erworben, die Behörde insolange
in Anspruch zu nehmen, als dies in der betreffenden
Angelegenheit notwendig ist. Das Pauschalgebührensystem ist einfacher,
verständlicher, übersichtlicher, infolgedessen leichter anwendbar,
die Verkürzung des Fiskus resp. die Gebührenübertretungen
und das damit verbundene Strafverfahren seltener. Auch neben
dem Pauschalsystem gibt es Einzelgebühren, die gewöhnlich in
einem Bruchteil der Pauschalgebühr ausgedrückt werden, z. B. *"/,o,
1, der Pauschalgebühr usw.
4. Gebührentarife. Im allgemeinen wird anerkannt, daß
die Erfüllung der Gebührenpflicht in hohem Maße erleichtert wird
durch die Übersichtlichkeit der Gebührentarife und daß dadurch
auch die Durchführung der Gebührenordnung durch das Beamtenpersonal
sehr erleichtert wird. Darum ist das System der Zu-98