Full text: Finanzwissenschaft

IT. Abschnitt. Spezielle Grundsätze des Gebührenwesens. 199 
sammenstellung der Gebührensätze von besonderer Wichtigkeit. 
Gewöhnlich unterscheidet man das äußerliche und das innerliche 
System. Das äußerliche System versucht es, durch ein bequemes 
Einteilungsprinzip die Gebührensätze zur Darstellung zu bringen; 
dieses äußerliche System kann wieder ein künstliches sein, z. B. 
nach der Zeit der Entstehung oder nach alphabetischer Ordnung, 
welch letzteres wohl kaum den Namen eines Systems verdient; 
ferner das innerliche, welches von einem wesentlichen Einteilungs- 
grund ausgeht, z. B. die Richtung der betreffenden Staatstätigkeit 
(präventiv, protektiv). Das innerliche System hält das wesentliche 
Grundprinzip des Gesetzes vor Augen und bringt dasselbe auch 
äußerlich zur Darstellung (Unterrichtswesen, Gesundheitswesen usw.). 
Doch stößt die Durchführung eines innerlichen Systems bei dem 
großen Empirismus der Gebührengesetzgebung auf bedeutende 
Schwierigkeiten. 
Sehr richtig betont Schall, „daß die großen Verschieden- 
heiten der Gebühren jenes Durcheinander verursachen, welches die 
Gebührengesetzgebung für die Wissenschaft undurchführbar, für die 
Anwendung widerspruchsvoll, für das Publikum unverständlich und 
für den amtlichen Verkehr lästig erscheinen läßt.“ Diesem Cha- 
rakteristikon der Gebührengesetzgebung gegenüber ist die Be- 
merkung Roscher’s interessant, daß derjenige, der sich nach der 
Höhe der Gebühr informieren will, in England zehn Schillinge zu 
zahlen hat und daß vordem selbst das Gebührenamt nicht imstande 
war, genaue Auskunft zu geben, weshalb strittige Fälle vor das 
Gericht gebracht werden mußten. Nach Leroy-Beaulieu 
wurden in Frankreich seit 1790 2000 Anordnungen in Gebühren- 
sachen erlassen und die Zahl der auf das Gebührenwesen bezüg- 
lichen Gesetze übersteigt 200. „Das Gebührenwesen — sagt Leroy- 
Beaulieu — ist für die Steuerträger unerträglich und selbst für 
die Finanzverwaltung unverständlich geworden.“ Neben dem französi- 
schen ist noch das österreichische Gebührenwesen wegen seiner 
großen Kompliziertheit berüchtigt gewesen. Namentlich in Deutsch- 
land hat man die Vereinfachung des Gebührenwesens angestrebt. 
4. Man teilt die Gebühren in feste und veränderliche. 
Die festen Gebühren sind in der Regel unveränderliche Gebühren. 
Die veränderlichen Gebühren sind zumeist in Minimal- und Maximal- 
sätzen festgesetzt, oder sind sie regelmäßig anwachsend nach Wert, 
Zeit, Ort. Die auf Grund des Wertes festgesetzten Gebühren sind 
wieder Klassengebühren, wo gewisse Klassen festgesetzt 
werden (z. B. 101—200, 201—300 Mark) oder sie werden einfach 
nach Prozenten berechnet, Perzentualgebühren.
	        
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