III. Abschnitt. Beiträge. 53
1. Ein Teil der Beiträge steht den Gebühren, ja selbst der
Steuer nahe; es sind dies jene Beiträge, welche die Mitglieder ge-
wisser Verbände an den Staat oder den öffentlichen Verband im
Verhältnisse des Nutzens, des Interesses zahlen, z. B. zur Durch-
führung von Wasserregulierungen, Deichbauten usw. Diese Bei-
träge haben auch mit der Steuer viel Ahnlichkeit und werden oft
als Zuschläge zu den direkten Steuern eingehoben, bzw. beruhen
sie auf katastermäßig durchgeführten Vorschreibungen. Sie können
aber auch als Leistungen privatwirtschaftlicher Natur betrachtet
werden.
2. Beiträge nennt man auch jene, in neuerer Zeit häufiger
auftretende Leistungen öffentlich-rechtlicher Art, welche ein öffent-
licher Haushalt dem anderen bietet, im Interesse der Erfüllung
gewisser Zwecke: z. B. Beiträge des Staates zu dem Haushalt der
Gemeinden oder Beitrag der Gemeinden zu den Staatsausgaben
für Staatspolizei, Wohnungsbau, Arbeitslosenunterstützung usw.
3. Unter Beiträgen sind auch jene Leistungen zu verstehen,
welche ein öffentlicher Haushalt dem anderen bietet ohne Be-
ziehung zu bestimmten Zwecken, zur Deckung seiner Ausgaben,
wie dies namentlich in Staatenverbänden vorkommt. Die Eigen-
tümlichkeit dieser Beiträge besteht darin, daß deren Basis der
Staatenverband ist, daß derselbe das Recht der Besteuerung aus-
schließt (höchstens eine versteckte Beteiligung an dem Steuerein-
kommen des Gliedstaates), daß der Beitragspflichtige nicht der
einzelne Staatsbürger, sondern das Ganze, der Staat als solcher ist.
Hierher gehörten die sogenannten Matrikularbeiträge in Deutsch-
land, die sogenannte Quote in dem ehemaligen Osterreich-Ungarn.
4. Eine gefährliche, oft verwerfliche Form der Beiträge sind
die von fremden Staaten gewährten, welche trotzdem manchmal
dauerndere Basis des Staatshaushaltes bildeten.
5. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen endlich freiwillige
Beiträge der Staatsbürger für verschiedene staatliche Zwecke. So
haben im Weltkriege die Staaten freiwillige Beiträge in verschie-
dener Form in Anspruch genommen (so Gold für Eisen, Kleidungs-
stücke, Nahrungsmittel usw.). So wünscht der Sanierungsplan
Poincare€’s freiwillige Beiträge der französischen Staatsbürger.
Wie bei den Gebühren, sahen wir auch bei den Beiträgen der
ersten und zweiten Kategorie eine Mischung des privatwirtschaftlich
und öffentlich-rechtlichen Elementes.
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