Full text: Finanzwissenschaft

III. Abschnitt. Beiträge. 53 
1. Ein Teil der Beiträge steht den Gebühren, ja selbst der 
Steuer nahe; es sind dies jene Beiträge, welche die Mitglieder ge- 
wisser Verbände an den Staat oder den öffentlichen Verband im 
Verhältnisse des Nutzens, des Interesses zahlen, z. B. zur Durch- 
führung von Wasserregulierungen, Deichbauten usw. Diese Bei- 
träge haben auch mit der Steuer viel Ahnlichkeit und werden oft 
als Zuschläge zu den direkten Steuern eingehoben, bzw. beruhen 
sie auf katastermäßig durchgeführten Vorschreibungen. Sie können 
aber auch als Leistungen privatwirtschaftlicher Natur betrachtet 
werden. 
2. Beiträge nennt man auch jene, in neuerer Zeit häufiger 
auftretende Leistungen öffentlich-rechtlicher Art, welche ein öffent- 
licher Haushalt dem anderen bietet, im Interesse der Erfüllung 
gewisser Zwecke: z. B. Beiträge des Staates zu dem Haushalt der 
Gemeinden oder Beitrag der Gemeinden zu den Staatsausgaben 
für Staatspolizei, Wohnungsbau, Arbeitslosenunterstützung usw. 
3. Unter Beiträgen sind auch jene Leistungen zu verstehen, 
welche ein öffentlicher Haushalt dem anderen bietet ohne Be- 
ziehung zu bestimmten Zwecken, zur Deckung seiner Ausgaben, 
wie dies namentlich in Staatenverbänden vorkommt. Die Eigen- 
tümlichkeit dieser Beiträge besteht darin, daß deren Basis der 
Staatenverband ist, daß derselbe das Recht der Besteuerung aus- 
schließt (höchstens eine versteckte Beteiligung an dem Steuerein- 
kommen des Gliedstaates), daß der Beitragspflichtige nicht der 
einzelne Staatsbürger, sondern das Ganze, der Staat als solcher ist. 
Hierher gehörten die sogenannten Matrikularbeiträge in Deutsch- 
land, die sogenannte Quote in dem ehemaligen Osterreich-Ungarn. 
4. Eine gefährliche, oft verwerfliche Form der Beiträge sind 
die von fremden Staaten gewährten, welche trotzdem manchmal 
dauerndere Basis des Staatshaushaltes bildeten. 
5. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen endlich freiwillige 
Beiträge der Staatsbürger für verschiedene staatliche Zwecke. So 
haben im Weltkriege die Staaten freiwillige Beiträge in verschie- 
dener Form in Anspruch genommen (so Gold für Eisen, Kleidungs- 
stücke, Nahrungsmittel usw.). So wünscht der Sanierungsplan 
Poincare€’s freiwillige Beiträge der französischen Staatsbürger. 
Wie bei den Gebühren, sahen wir auch bei den Beiträgen der 
ersten und zweiten Kategorie eine Mischung des privatwirtschaftlich 
und öffentlich-rechtlichen Elementes. 
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