III. Abschnitt. Beiträge. 53
1. Ein Teil der Beiträge steht den Gebühren, ja selbst der
Steuer nahe; es sind dies jene Beiträge, welche die Mitglieder gewisser
Verbände an den Staat oder den öffentlichen Verband im
Verhältnisse des Nutzens, des Interesses zahlen, z. B. zur Durchführung
von Wasserregulierungen, Deichbauten usw. Diese Beiträge
haben auch mit der Steuer viel Ahnlichkeit und werden oft
als Zuschläge zu den direkten Steuern eingehoben, bzw. beruhen
sie auf katastermäßig durchgeführten Vorschreibungen. Sie können
aber auch als Leistungen privatwirtschaftlicher Natur betrachtet
werden.
2. Beiträge nennt man auch jene, in neuerer Zeit häufiger
auftretende Leistungen öffentlich-rechtlicher Art, welche ein öffentlicher
Haushalt dem anderen bietet, im Interesse der Erfüllung
gewisser Zwecke: z. B. Beiträge des Staates zu dem Haushalt der
Gemeinden oder Beitrag der Gemeinden zu den Staatsausgaben
für Staatspolizei, Wohnungsbau, Arbeitslosenunterstützung usw.
3. Unter Beiträgen sind auch jene Leistungen zu verstehen,
welche ein öffentlicher Haushalt dem anderen bietet ohne Beziehung
zu bestimmten Zwecken, zur Deckung seiner Ausgaben,
wie dies namentlich in Staatenverbänden vorkommt. Die Eigentümlichkeit
dieser Beiträge besteht darin, daß deren Basis der
Staatenverband ist, daß derselbe das Recht der Besteuerung ausschließt
(höchstens eine versteckte Beteiligung an dem Steuereinkommen
des Gliedstaates), daß der Beitragspflichtige nicht der
einzelne Staatsbürger, sondern das Ganze, der Staat als solcher ist.
Hierher gehörten die sogenannten Matrikularbeiträge in Deutschland,
die sogenannte Quote in dem ehemaligen Osterreich-Ungarn.
4. Eine gefährliche, oft verwerfliche Form der Beiträge sind
die von fremden Staaten gewährten, welche trotzdem manchmal
dauerndere Basis des Staatshaushaltes bildeten.
5. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen endlich freiwillige
Beiträge der Staatsbürger für verschiedene staatliche Zwecke. So
haben im Weltkriege die Staaten freiwillige Beiträge in verschiedener
Form in Anspruch genommen (so Gold für Eisen, Kleidungsstücke,
Nahrungsmittel usw.). So wünscht der Sanierungsplan
Poincare€’s freiwillige Beiträge der französischen Staatsbürger.
Wie bei den Gebühren, sahen wir auch bei den Beiträgen der
ersten und zweiten Kategorie eine Mischung des privatwirtschaftlich
und öffentlich-rechtlichen Elementes.
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