A. HI. Abschnitt. Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 227
nisse kennt, deren einer Teil durch die individuelle, deren anderer
Teil durch die Staatswirtschaft befriedigt wird. Wir können diese
Auffassung eben aus dem Grunde nicht zur unserigen machen, da
es: jedenfalls eine sehr gezwungene Erklärung ist, daß der Einzelne
in der Steuer ebenso für die Befriedigung seiner Bedürfnisse zahlt,
als ob er aus freier Entschließung z. B. in die Markthalle ginge
seinen Kinkauf zu besorgen. Wenn beide Erscheinungen ganz
gleicher Natur wären, dann brauchte man im Interesse der Steuer-
zahlung nie zum Zwange zu greifen, ebensowenig, wie bei Befrie-
digung der individuellen Bedürfnisse. Aber auch aus dem Grunde
ist die Theorie unannehmbar, weil auf dem Wege der Staatstätig-
keit nicht immer individuelle Bedürfnisse befriedigt werden, denn
es gibt ja Fälle, wo die Befriedigung der Staatstätigkeit dem Einzelnen
nicht nur nicht nützt, sondern geradezu schadet. Denken wir nur
an Kriege, die abgesehen davon, daß sie dem Einzelnen große
Lasten an Steuer auferlegen, der Privatwirtschaft oft schwere
Schäden, Zerstörung des Vermögens, Verlust der Erwerbsquellen
zufügen. Mit irgendeiner gezwungenen Erklärung ließe sich auch
dies auf individuelle Bedürfnisse zurückführen, doch werden nur
wenige geneigt sein, dieselbe zu akzeptieren. Gehen ja manchmal
infolge von zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse ausgeworfenen
Steuern ganze Generationen, Klassen, Gegenden zugrunde (die
römische Bauernklasse, Ungarn unter dem türkischen Joch). Und
wie oft geschieht die Einführung neuer Steuern, die Erhöhung der
alten Steuern, ohne daß hieraus irgend jemand Nutzen ziehen würde?
Die Analogie ist gewiß noch nicht Wahrheit und die Werterscheinung
durchzieht wohl, wie ein roter Faden, auch die Steuererscheinungen,
doch setzen sich diese noch aus vielen anderen Fäden zusammen.
Eine besondere Form der Tauschtheorie ist jene, welche in
der Steuer eine Versicherungsprämie sieht, die der Einzelne dem
Staate für die ihm gewährte Sicherheit von Person und Habe
bietet. Auch diese Auffassung hängt mit jener sehr engen Inter-
pretation der Staatstätigkeit zusammen, welche der Theorie des in
diesem Sinne genommenen Rechtsstaates entspricht, wie ihn Kant,
W. v. Humboldt und andere formuliert haben, jener Rechtsstaat,
den Lassalle spöttisch den „Nachtwächterstaat“ genannt hat.
3. Einkommens- und Verbrauchstheorien. Die Ein-
kommensverteilungs- und Konsumtionsidee bringen jene Auffassungen
zum Ausdruck, welche die wirtschaftliche Funktion der Steuer
darin erblicken, daß ein Teil der Bedürfnisbefriedigung mit jenem
aus dem Privateinkommen stammenden Fond befriedigt wird, den
wir die Steuer nennen; dies ist beiläufig das Wesen jener Theorien.
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