Full text: Finanzwissenschaft

A. HI. Abschnitt. Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 227 
nisse kennt, deren einer Teil durch die individuelle, deren anderer 
Teil durch die Staatswirtschaft befriedigt wird. Wir können diese 
Auffassung eben aus dem Grunde nicht zur unserigen machen, da 
es: jedenfalls eine sehr gezwungene Erklärung ist, daß der Einzelne 
in der Steuer ebenso für die Befriedigung seiner Bedürfnisse zahlt, 
als ob er aus freier Entschließung z. B. in die Markthalle ginge 
seinen Kinkauf zu besorgen. Wenn beide Erscheinungen ganz 
gleicher Natur wären, dann brauchte man im Interesse der Steuer- 
zahlung nie zum Zwange zu greifen, ebensowenig, wie bei Befrie- 
digung der individuellen Bedürfnisse. Aber auch aus dem Grunde 
ist die Theorie unannehmbar, weil auf dem Wege der Staatstätig- 
keit nicht immer individuelle Bedürfnisse befriedigt werden, denn 
es gibt ja Fälle, wo die Befriedigung der Staatstätigkeit dem Einzelnen 
nicht nur nicht nützt, sondern geradezu schadet. Denken wir nur 
an Kriege, die abgesehen davon, daß sie dem Einzelnen große 
Lasten an Steuer auferlegen, der Privatwirtschaft oft schwere 
Schäden, Zerstörung des Vermögens, Verlust der Erwerbsquellen 
zufügen. Mit irgendeiner gezwungenen Erklärung ließe sich auch 
dies auf individuelle Bedürfnisse zurückführen, doch werden nur 
wenige geneigt sein, dieselbe zu akzeptieren. Gehen ja manchmal 
infolge von zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse ausgeworfenen 
Steuern ganze Generationen, Klassen, Gegenden zugrunde (die 
römische Bauernklasse, Ungarn unter dem türkischen Joch). Und 
wie oft geschieht die Einführung neuer Steuern, die Erhöhung der 
alten Steuern, ohne daß hieraus irgend jemand Nutzen ziehen würde? 
Die Analogie ist gewiß noch nicht Wahrheit und die Werterscheinung 
durchzieht wohl, wie ein roter Faden, auch die Steuererscheinungen, 
doch setzen sich diese noch aus vielen anderen Fäden zusammen. 
Eine besondere Form der Tauschtheorie ist jene, welche in 
der Steuer eine Versicherungsprämie sieht, die der Einzelne dem 
Staate für die ihm gewährte Sicherheit von Person und Habe 
bietet. Auch diese Auffassung hängt mit jener sehr engen Inter- 
pretation der Staatstätigkeit zusammen, welche der Theorie des in 
diesem Sinne genommenen Rechtsstaates entspricht, wie ihn Kant, 
W. v. Humboldt und andere formuliert haben, jener Rechtsstaat, 
den Lassalle spöttisch den „Nachtwächterstaat“ genannt hat. 
3. Einkommens- und Verbrauchstheorien. Die Ein- 
kommensverteilungs- und Konsumtionsidee bringen jene Auffassungen 
zum Ausdruck, welche die wirtschaftliche Funktion der Steuer 
darin erblicken, daß ein Teil der Bedürfnisbefriedigung mit jenem 
aus dem Privateinkommen stammenden Fond befriedigt wird, den 
wir die Steuer nennen; dies ist beiläufig das Wesen jener Theorien. 
15*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.