Full text: Finanzwissenschaft

233 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Natur auch für diese soziale Aufgabe das Maß des HErreichbaren 
setzen. Dies vor Augen zu halten ist um so wichtiger, als das 
Steuerwesen es unbedingt vermag, auf dem Wege des strengen 
Rechts durch allmähliche Vernichtung des selbständigen Kapitals 
alle Unterschiede aufzuheben, welche durch die verschiedene Ver- 
teilung der Güter in der menschlichen Gesellschaft sich gebildet 
haben. 
Stein setzte der sozialen Steuergesetzgebung das Ziel, die auf- 
steigende Klassenbewegung der Nichtbesitzenden zu befördern, und 
die Grenze, wonach die kapitalbildende Kraft des Kapitals nicht 
angegriffen werden darf, denn damit würde ja auch die Quelle aller 
Staatseinnahmen, das Einkommen angegriffen werden. 
Wagner!) — der Stein’s Auffassung als eine „zu weit 
gehende Reaktion gegen den Staatssozialismus“ charakterisiert — 
befaßt sich namentlich mit der Frage, wie die großen Disparitäten 
in Einkommen und Vermögen gemindert werden können und fordert 
eine solche Einrichtung des Steuerwesens, welche es der Steuer zur 
selbständigen Aufgabe macht, dieses Ziel zu verfolgen. 
Die Lehren Stein’s und Wagner’s haben den Weg gezeigt, 
den die soziale Gestaltung des Steuerwesens verfolgen muß und den 
sie namentlich im Weltkriege und in der Nachkriegszeit gegangen 
ist. Denn eine der bedeutendsten Tatsachen ist, daß der Welt- 
krieg und die Nachkriegszeit zu einer starken Inanspruchnahme des 
Vermögens gegenüber dem Arbeitseinkommen geführt hat. Auch 
das mächtige Vordringen der Einkommensteuer, sowie die hohen fast 
konfiskatorischen Steuerfuße bei den großen Einkommen sind das 
Resultat des sozialen Geistes der Gegenwart. Im allgemeinen 
charakterisiert das Steuerwesen unserer Zeit das konsequente Streben 
des Schutzes der schwächeren sozialen Klassen. Unbedingt muß 
diese Gestaltung des Steuerwesens zur Förderung des sozialen 
Friedens beitragen. 
Zur Stärkung des sozialen Geistes des Steuerwesens gehört aber 
nicht nur der Schutz der Arbeiterklassen, sondern ebenso der Schutz 
der durch den Weltkrieg und die Nachkriegszeit und ihre ver- 
hängnisvolle Inflation in Not geratenen Mittelklasse. Die soziale 
Gestaltung des Steuerwesens fordert auch die Berücksichtigung der 
tragischen Lage namentlich der intellektuellen Mittelklasse, deren 
Zusammenbruch eine Gefahr für das Staatsleben bedeuten würde. 
1) Finanzwissenschaft, Gesamtausgabe, LIT. Teil S. 212.
	        
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