233 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Natur auch für diese soziale Aufgabe das Maß des HErreichbaren
setzen. Dies vor Augen zu halten ist um so wichtiger, als das
Steuerwesen es unbedingt vermag, auf dem Wege des strengen
Rechts durch allmähliche Vernichtung des selbständigen Kapitals
alle Unterschiede aufzuheben, welche durch die verschiedene Ver-
teilung der Güter in der menschlichen Gesellschaft sich gebildet
haben.
Stein setzte der sozialen Steuergesetzgebung das Ziel, die auf-
steigende Klassenbewegung der Nichtbesitzenden zu befördern, und
die Grenze, wonach die kapitalbildende Kraft des Kapitals nicht
angegriffen werden darf, denn damit würde ja auch die Quelle aller
Staatseinnahmen, das Einkommen angegriffen werden.
Wagner!) — der Stein’s Auffassung als eine „zu weit
gehende Reaktion gegen den Staatssozialismus“ charakterisiert —
befaßt sich namentlich mit der Frage, wie die großen Disparitäten
in Einkommen und Vermögen gemindert werden können und fordert
eine solche Einrichtung des Steuerwesens, welche es der Steuer zur
selbständigen Aufgabe macht, dieses Ziel zu verfolgen.
Die Lehren Stein’s und Wagner’s haben den Weg gezeigt,
den die soziale Gestaltung des Steuerwesens verfolgen muß und den
sie namentlich im Weltkriege und in der Nachkriegszeit gegangen
ist. Denn eine der bedeutendsten Tatsachen ist, daß der Welt-
krieg und die Nachkriegszeit zu einer starken Inanspruchnahme des
Vermögens gegenüber dem Arbeitseinkommen geführt hat. Auch
das mächtige Vordringen der Einkommensteuer, sowie die hohen fast
konfiskatorischen Steuerfuße bei den großen Einkommen sind das
Resultat des sozialen Geistes der Gegenwart. Im allgemeinen
charakterisiert das Steuerwesen unserer Zeit das konsequente Streben
des Schutzes der schwächeren sozialen Klassen. Unbedingt muß
diese Gestaltung des Steuerwesens zur Förderung des sozialen
Friedens beitragen.
Zur Stärkung des sozialen Geistes des Steuerwesens gehört aber
nicht nur der Schutz der Arbeiterklassen, sondern ebenso der Schutz
der durch den Weltkrieg und die Nachkriegszeit und ihre ver-
hängnisvolle Inflation in Not geratenen Mittelklasse. Die soziale
Gestaltung des Steuerwesens fordert auch die Berücksichtigung der
tragischen Lage namentlich der intellektuellen Mittelklasse, deren
Zusammenbruch eine Gefahr für das Staatsleben bedeuten würde.
1) Finanzwissenschaft, Gesamtausgabe, LIT. Teil S. 212.