Full text: Finanzwissenschaft

1. Buch. Einleitende Lehren. 
mit den Einnahmen, in der Regel jedoch mit den Ausgaben. Diese 
Unterscheidung geht jedoch von einer unrichtigen Prämisse aus, 
nämlich: daß zur Existenz des Staates gewisse Ausgaben unbedingt 
geschehen müssen, da sonst der Staat sich auflöst. Nun gilt dies 
aber auch von dem einzelnen Individuum, denn auch die Erhaltung: 
des Individuums erfordert die Befriedigung gewisser unbedingter 
Lebensbedürfnisse, ohne welche das Individuum seine Existenz nicht 
fortsetzen kann. Für die Befriedigung dieser Bedürfnisse muß also 
gleichfalls unbedingt gesorgt werden, dieses Minimum von Einnahmen 
muß also auch im privaten Haushalt herbeigeschafft werden. Der 
Unterschied würde nur darauf zurückzuführen sein, daß der Staat 
in der Lage ist, die Taschen der Staatsbürger in Anspruch zu 
nehmen, während das Individuum nur aus seinen eigenen Einnahmen 
seine Bedürfnisse zu befriedigen vermag. Der Staat kann also 
seinen Bedarf derart aufstellen, daß er die Staatsbürger verpflichtet, 
für dessen Deckung zu sorgen, was natürlich das Individuum nicht 
tun kann. Aber auch hier muß vor Augen gehalten werden, daß 
auch die Mittel der Staatsbürger begrenzte sind und darum ist. 
kein Staat in der Lage, seinen Bedarf ganz willkürlich festzustellen, 
da ja die Deckung besorgt werden muß. Darum muß dieser bis 
zur Trivialität wiederholte Unterschied zwischen staatlichem und 
privatem Haushalt fallen gelassen werden !), Dagegen bestehen 
Unterschiede zwischen dem staatlichen und privaten Haushalt darin, 
daß der staatliche Haushalt hauptsächlich auf abgeleitetem Ein- 
kommen, der private auf originärem Einkommen beruht; daß der 
private Haushalt nach Uberschüssen und Vermögensansammlung 
trachten muß, während dies im staatlichen Haushalt nicht nötig, ja 
oft nicht erlaubt ist; die Aufgabe des privaten Haushaltes ist die 
Befriedigung der eigenen Bedürfnisse, die des staatlichen Haushaltes 
die Befriedigung der staatlichen und kollektiven Bedürfnisse. Der 
Staatshaushalt unterscheidet sich von dem privaten durch seine unbe-- 
schränkte Dauer, in der Regel auch durch seine Größe, die auch 
die Größe des ausgedehntesten privaten Haushaltes übertrifft. 
') Beachtenswert sind folgende Bemerkungen Sidgwicks (Principles of 
political economy, London 1883, S. 543): Wir können die Staatsausgaben nicht 
als solche betrachten, die festgesetzt sınd, ehe noch die Methoden der Deckung 
und deren Wirkung in Betracht gezogen sind. Zweifellos stellt sich praktisch 
das finanzielle Problem dem Staatsmanne in dieser Weise dar; theoretisch aber 
müssen wir sowohl Ausgabe als Einnahme so auffassen, daß dieselben zum min- 
desten eine Grenze haben, innerhalb welcher die Einschränkung oder Ausdehnung 
der einen zum Teil abhängt von der Wirkung der korrespondierenden Einschrän- 
kung oder Ausdehnung der anderen; innerhalb dieser Grenze muß also der mit 
einer additionellen Steigerung der Ausgabe für das Publikum sich ergebende 
Gewinn genau abgewogen werden gegenüber den Opfern, die unvermeidlich mit. 
der Beschaffung des additionellen Zuwachses der Einnahmen verbunden sind. 
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