1. Buch. Einleitende Lehren.
mit den Einnahmen, in der Regel jedoch mit den Ausgaben. Diese
Unterscheidung geht jedoch von einer unrichtigen Prämisse aus,
nämlich: daß zur Existenz des Staates gewisse Ausgaben unbedingt
geschehen müssen, da sonst der Staat sich auflöst. Nun gilt dies
aber auch von dem einzelnen Individuum, denn auch die Erhaltung:
des Individuums erfordert die Befriedigung gewisser unbedingter
Lebensbedürfnisse, ohne welche das Individuum seine Existenz nicht
fortsetzen kann. Für die Befriedigung dieser Bedürfnisse muß also
gleichfalls unbedingt gesorgt werden, dieses Minimum von Einnahmen
muß also auch im privaten Haushalt herbeigeschafft werden. Der
Unterschied würde nur darauf zurückzuführen sein, daß der Staat
in der Lage ist, die Taschen der Staatsbürger in Anspruch zu
nehmen, während das Individuum nur aus seinen eigenen Einnahmen
seine Bedürfnisse zu befriedigen vermag. Der Staat kann also
seinen Bedarf derart aufstellen, daß er die Staatsbürger verpflichtet,
für dessen Deckung zu sorgen, was natürlich das Individuum nicht
tun kann. Aber auch hier muß vor Augen gehalten werden, daß
auch die Mittel der Staatsbürger begrenzte sind und darum ist.
kein Staat in der Lage, seinen Bedarf ganz willkürlich festzustellen,
da ja die Deckung besorgt werden muß. Darum muß dieser bis
zur Trivialität wiederholte Unterschied zwischen staatlichem und
privatem Haushalt fallen gelassen werden !), Dagegen bestehen
Unterschiede zwischen dem staatlichen und privaten Haushalt darin,
daß der staatliche Haushalt hauptsächlich auf abgeleitetem Ein-
kommen, der private auf originärem Einkommen beruht; daß der
private Haushalt nach Uberschüssen und Vermögensansammlung
trachten muß, während dies im staatlichen Haushalt nicht nötig, ja
oft nicht erlaubt ist; die Aufgabe des privaten Haushaltes ist die
Befriedigung der eigenen Bedürfnisse, die des staatlichen Haushaltes
die Befriedigung der staatlichen und kollektiven Bedürfnisse. Der
Staatshaushalt unterscheidet sich von dem privaten durch seine unbe--
schränkte Dauer, in der Regel auch durch seine Größe, die auch
die Größe des ausgedehntesten privaten Haushaltes übertrifft.
') Beachtenswert sind folgende Bemerkungen Sidgwicks (Principles of
political economy, London 1883, S. 543): Wir können die Staatsausgaben nicht
als solche betrachten, die festgesetzt sınd, ehe noch die Methoden der Deckung
und deren Wirkung in Betracht gezogen sind. Zweifellos stellt sich praktisch
das finanzielle Problem dem Staatsmanne in dieser Weise dar; theoretisch aber
müssen wir sowohl Ausgabe als Einnahme so auffassen, daß dieselben zum min-
desten eine Grenze haben, innerhalb welcher die Einschränkung oder Ausdehnung
der einen zum Teil abhängt von der Wirkung der korrespondierenden Einschrän-
kung oder Ausdehnung der anderen; innerhalb dieser Grenze muß also der mit
einer additionellen Steigerung der Ausgabe für das Publikum sich ergebende
Gewinn genau abgewogen werden gegenüber den Opfern, die unvermeidlich mit.
der Beschaffung des additionellen Zuwachses der Einnahmen verbunden sind.
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