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1. Buch. Einleitende Lehren.
Wissenschaft mit der Volkswirtschaftslehre gemeinsam bearbeitet
wurde, was, wie bemerkt, namentlich in der englischen Wissenschaft
geschah, bildete fast ausschließliches Problem die Eückwirkung der
Staatswirtschaft und namentlich der Besteuerung auf das wirtschaft
liche Leben. Daß die freilich verwickelte, oft ungerecht und will
kürlich verfahrende Staats wirtschaft mit ihren anscheinend rein
empirischen Maßregeln wissenschaftlich behandelt werden kann,
wurde im allgemeinen nicht klar und demzufolge wurde nur die
Rückwirkung dieses notwendigen Übels auf die Erscheinungen des
Wirtschaftslebens untersucht. Von diesem Standpunkte aus be
greifen wir, warum die Frage der Überwälzung eine so wichtige
Rolle spielte, was ja eine rein wirtschaftliche Erscheinung, eine Er
scheinung der Preisbildung ist, wie dies immer mehr anerkannt
wird. Die erste Aufgabe im Interesse der Weiterbildung der Fi
nanzwissenschaft war also die Verselbständigung der Wissenschaft,
denn erst hierdurch trat das Ganze der Staatswirtschaft und deren
gesamte Phänomene vor das Auge der Forschung. Diese Verselb
ständigung vollzog sich im neunzehnten Jahrhundert und es kann
nicht bezweifelt werden, daß dies hauptsächlich das Verdienst der
deutschen Wissenschaft ist. Die Werke von Jakob, Mal thus, Hoff
mann, vor allem aber von Rau bilden die Einleitung zu den größeren
Leistungen der folgenden Zeit. Die Verselbständigung der Finanz
wissenschaft bedeutet aber nicht ein Losreißen von der National
ökonomie, da ja die Zusammengehörigkeit beider aus der Natur der
Sache fließt und darum konnten auch jene Schriftsteller fernerhin
den engen Zusammenhang beider Wissenschaften betonen, die die
selbe selbständig behandelten, wie Rau, Roscher, Cohn usw., ja
letzterer geht auch in der Darstellung des Stoffes von nationalöko
nomischen Gesichtspunkten aus.
Neue Anregungen gewann die Finanz Wissenschaft durch die
große Arbeit, die Lorenz v. Stein dieser Wissenschaft widmete.
Das Wesen seiner Leistung besteht vor allem darin, daß er die
Probleme der Finanzverfassung und Finanzverwaltung eingehend
beleuchtete und wissenschaftlich klärte. Seine großen Leistungen
auf dem Gebiete der Verwaltungswissenschaft haben auch der Fi
nanzwissenschaft neues Licht gebracht. Im allgemeinen hat er die
Behandlung wissenschaftlich vertieft. Während bis zu seiner Zeit
die Finanzwissenschaft mehr Finanzkunde war, Darstellung des
herrschenden Finanzrechtes, hat er mit philosophischer Methode die
Grundfragen zur Untersuchung gestellt, indem er vorerst den histo
rischen Gesichtspunkt erfaßte und in der Gestaltung jeder einzelnen
Periode des Finanzwesens den Einfluß der herrschenden staatlichen