220 4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
kräfte, deren Entstehen und Vergehen mächtig beeinflussen, ist es
von hoher Wichtigkeit, daß die Steuern fähig seien, die Aktion
und Reaktion dieser Kräfte entsprechend zu reflektieren. Hin-
kommensteuern, Vermögenssteuern, also im allgemeinen die Personal-
steuern werden namentlich bei gehörigen Einrichtungen diesen An-
forderungen viel besser entsprechen als Ertragssteuern, und zwar
je feingegliederter die Personalsteuern sind, desto besser. Auch
wohl gewählte Verbrauchssteuern und Gebühren können diesem
steten Wandel der Steuerkräfte gut folgen. Steuernachlässe auf
der einen, Steuerzuschläge, Extrasteuern (Übersteuern) auf der
anderen Seite müssen in gleichem Sinne funktionieren.
Dem ewig wogenden Werdegang und Untergang der mensch-
lichen Dinge ist es auch zuzuschreiben, daß es ganz vergeblich wäre,
wollte der Staat danach streben, die bestehenden Steuerkräfte zu
erhalten. Im Gegenteil. Im Bewußtsein dessen, daß alle Steuer-
kräfte dem Untergang geweiht sind, früher oder später, muß das
Augenmerk der Staatslenker darauf gerichtet sein, für die stete
Erneuerung, die Entstehung neuer Steuerkräfte zu sorgen. ‚Die
Konservierung der bestehenden Steuerkräfte stößt auf eine Grenze,
mit der gerechnet werden muß. Neben einer auf die mög-
liche Erhaltung der existierenden Steuerkräfte ge-
richteten konservativen Steuerpolitik muß also
namentlich die progressive Richtung der Steuer-
politik befördert werden, damit möglichst viel neue
Steuerkräfte entstehen und die Potenzierung der be-
stehenden Steuerkräfte gelinge. Hier berührt sich
die Steuerpolitik mit einer richtigen Volkswirt-
schaftspolitik und einer erfolgreichen Sozialpolitik.
Ein sehr wichtiger Unterschied hinsichtlich der Steuerkräfte
ergibt sich aus der Tatsache, daß ein Teil der Staatsbürger über-
wiegend naturwirtschaftliches Einkommen bezieht, ein anderer Teil
geldwirtschaftliches Einkommen. Das Landvolk ist bis zu einem
gewissen Grade — sagt Schäffle — gewerbesteuer-, verzehrungs-
steuer- und gebührenfrei. Dasselbe gilt in vielleicht noch höherem
Maße von dem Verhalten der naturwirtschaftlichen Einkommen bei
einer Einkommensteuer. Mit Recht nannte man oft die Einkommen-
steuer eine Steuer der städtischen Bevölkerung. Schon aus dem
Grunde, weil die Steuerverwaltung gegenüber den auf dem Lande
zerstreut wohnenden Steuersubjekten größeren Schwierigkeiten be-
gegnet, als bei der dicht wohnenden Stadtbevölkerung. Dazu kommt,
daß bei dem geringen allgemeinen, und namentlich wirtschaftlichen
Bildungsgrade der ländlichen Bevölkerung diese selbst über die
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