Full text : Finanzwissenschaft

220 4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
kräfte, deren Entstehen und Vergehen mächtig beeinflussen, ist es
von hoher Wichtigkeit, daß die Steuern fähig seien, die Aktion
und Reaktion dieser Kräfte entsprechend zu reflektieren. Hinkommensteuern,
 Vermögenssteuern, also im allgemeinen die Personalsteuern
 werden namentlich bei gehörigen Einrichtungen diesen Anforderungen
 viel besser entsprechen als Ertragssteuern, und zwar
je feingegliederter die Personalsteuern sind, desto besser. Auch
wohl gewählte Verbrauchssteuern und Gebühren können diesem
steten Wandel der Steuerkräfte gut folgen. Steuernachlässe auf
der einen, Steuerzuschläge, Extrasteuern (Übersteuern) auf der
anderen Seite müssen in gleichem Sinne funktionieren.
Dem ewig wogenden Werdegang und Untergang der menschlichen
 Dinge ist es auch zuzuschreiben, daß es ganz vergeblich wäre,
wollte der Staat danach streben, die bestehenden Steuerkräfte zu
erhalten. Im Gegenteil. Im Bewußtsein dessen, daß alle Steuerkräfte
 dem Untergang geweiht sind, früher oder später, muß das
Augenmerk der Staatslenker darauf gerichtet sein, für die stete
Erneuerung, die Entstehung neuer Steuerkräfte zu sorgen. ‚Die
Konservierung der bestehenden Steuerkräfte stößt auf eine Grenze,
mit der gerechnet werden muß. Neben einer auf die mögliche
 Erhaltung der existierenden Steuerkräfte gerichteten
 konservativen Steuerpolitik muß also
namentlich die progressive Richtung der Steuerpolitik
 befördert werden, damit möglichst viel neue
Steuerkräfte entstehen und die Potenzierung der bestehenden
 Steuerkräfte gelinge. Hier berührt sich
die Steuerpolitik mit einer richtigen Volkswirtschaftspolitik
 und einer erfolgreichen Sozialpolitik.
Ein sehr wichtiger Unterschied hinsichtlich der Steuerkräfte
ergibt sich aus der Tatsache, daß ein Teil der Staatsbürger überwiegend
 naturwirtschaftliches Einkommen bezieht, ein anderer Teil
geldwirtschaftliches Einkommen. Das Landvolk ist bis zu einem
gewissen Grade — sagt Schäffle — gewerbesteuer-, verzehrungssteuer-
 und gebührenfrei. Dasselbe gilt in vielleicht noch höherem
Maße von dem Verhalten der naturwirtschaftlichen Einkommen bei
einer Einkommensteuer. Mit Recht nannte man oft die Einkommensteuer
 eine Steuer der städtischen Bevölkerung. Schon aus dem
Grunde, weil die Steuerverwaltung gegenüber den auf dem Lande
zerstreut wohnenden Steuersubjekten größeren Schwierigkeiten begegnet,
 als bei der dicht wohnenden Stadtbevölkerung. Dazu kommt,
daß bei dem geringen allgemeinen, und namentlich wirtschaftlichen
Bildungsgrade der ländlichen Bevölkerung diese selbst über die

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