A. IX. Abschnitt. Besteuerungsgrenze und Übersteuerung. 259
gehen, in welchem Verhältnis der Gesamtertrag jeder Steuergattung
und einzelner Steuern zur Deckung des ganzen Steuerbedarfs un-
gefähr beitragen soll. Damit stehen wir aber wieder vor außer-
ordentlichen Schwierigkeiten. Selbst die Frage, wie viel vom Be-
darf durch direkte, wie viel durch indirekte Steuern beschafft
werden soll, ist schwer zu beantworten. Man möchte meinen, daß
vielleicht die Behauptung, es mögen direkte und indirekte Steuern
je zur Hälfte diesen Bedarf decken, nicht unbegründet wäre, etwa
mit der Modifikation, daß in reichen Staaten etwas mehr aus in-
direkten, in armen mehr aus direkten Steuern wird beschafft werden
können. In der Tat sehen wir aber große Divergenzen; neben
Staaten, die ihre Einnahmen hauptsächlich aus direkten Steuern
decken, solche, die dieselben vorwiegend aus indirekten Steuern
decken. Dann hängt auch vieles davon ab, welche Gegenstände in
einem gewissen Lande der indirekten Steuer unterworfen werden
können. Noch schwieriger wäre zu entscheiden, welcher Teil des
Staatsbedarfs aus Ertragssteuern, aus Verkehrssteuern, aus Ein-
kommensteuern, aus Vermögenssteuern zu decken wäre. Vielleicht
ist in diesen Schwierigkeiten die Erklärung dafür zu finden, daß
Wagner sich für die Repartitionssteuern entscheidet. Denn bei
Repartitionssteuern ist eine Festsetzung der Steuersätze eventuell
unnötig, und somit die Schwierigkeit dieser Festsetzung umgangen,
ebenso wie sie hinwieder einfach zu lösen ist dort, wo nur eine
einzige Steuer zur Anwendung kommt.
In der älteren Literatur finden wir über die vorliegende Frage
wenig Orientierung. Stein sagt sehr allgemein folgendes: „Der
Staat ist seinem Begriffe nach die höchste Form des persönlichen
Lebens und dadurch die absolute Bedingung für das ganze persön-
liche Leben des Einzelnen. Es ist nicht nur kein Zustand des
Einzelnen ohne irgendeine Form der staatlichen Einheit jemals
gewesen, sondern es ist auch keiner zu denken. Indem auf diese
Weise die Existenz und Tätigkeit des Staates die absolute Voraus-
setzung für jeden seiner Angehörigen in jeder Beziehung bildet,
ergibt sich, daß andererseits der Einzelne dem Staate wieder be-
dingungslos die absolut notwendigen Mittel seiner wirtschaftlichen
Existenz mit seinem eigenen Vermögen darbieten muß, wenn und
insoweit diese Mittel selbst die Bedingung der Existenz und Er-
haltung des Staates bilden.“
Ahnlich sagt Held?!): „Das Maß des Anteils einer Person an
der Gesamtheit von Gütern, ihrer Befugnisse gegenüber der Güter-
') Einkommensteuer 8. 37.
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