Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. 11 
Räköczys sowie dessen Mißlingen, das Scheitern des Unabhängig- 
keitskampfes im Jahre 1848/49, stehen in innigem Zusammenhang 
mit finanziellen Miseren. Aber auch die Wiederherstellung der 
ungarischen Verfassung im Jahre 1867 — der sogenannte Ausgleich 
zwischen Österreich und Ungarn — wurde durch die gänzliche 
Zerrüttung der Finanzen der Monarchie wesentlich gefördert. Auch 
dafür liefert die Geschichte viele Beispiele, daß absolutistische 
Herrscher die Verfassung und die Volksrechte lange mit Füßen 
treten konnten, wenn sie nur den Staatshaushalt in Ordnung zu 
halten wußten und die Staatsbürger in dem empfindlichsten Punkte 
der Steuerleistung nicht verletzten. Der außerordentliche Auf- 
schwung des englischen Staates hängt innig mit dem Umstande zu- 
sammen, daß sich dort die parlamentarische Kontrolle des Staats- 
haushaltes früher entwickelte und auch von Preußen sagt Roscher, 
daß die Ursache seines mächtigen Aufstieges neben der vorzüg- 
lichen Heeresorganisation die richtige Führung des Staatshaus- 
haltes war. 
Bedeutende finanzielle Ereignisse haben überhaupt oft einen 
maßgebenden Einfluß auf den Lauf der Weltgeschichte genommen. 
So möchte ich daran erinnern, daß der Kampf Caillaux im Januar 
1912 seinen Sturz und die Ministerschaft des den Weltkrieg ent- 
fachenden Poincare verursachte. 
II. Abschnitt, 
Geschichte des Staatshaushaltes. 
l. Perioden des Staatshaushaltes. Die Geschichte 
der Staatswirtschaft ist die Geschichte der Entwicklung der Staats- 
idee einerseits, der Klassenbildung andererseits. In der Entwick- 
lung der Staatsidee ist die Steigerung des Staatsbewußtseins und 
die konsequente Durchbildung des finanziellen Hoheitsrechtes zu 
konstatieren. Mit Bezug auf die Klassenbildung bietet die Ge- 
schichte die Erfahrung, daß die herrschenden Klassen danach 
trachten, die Staatslasten auf die unfreien und unteren Klassen 
abzuwälzen. Die Klassen und die Klassengesellschaft geht von dem 
Prinzip der Ungleichheit aus, der Staat und die Rechtsordnung 
dagegen drängen immer mehr auf die Verwirklichung des Prinzipes 
der Gleichheit. Hierdurch erhebt sich der Staat über die Gesell- 
schaft und trachtet nach der Verwirklichung der Staatsidee gegen- 
über den Sonderinteressen der Gesellschaft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.