Full text: Finanzwissenschaft

B. IL Abschnitt. Die Allgemeinheit der Steuer. 281 
für den Aufbau des Steuerwesens bieten. Hierzu kommt noch, daß 
die aus der Gerechtigkeit abgeleiteten Prinzipien sich auch aus 
dem volkswirtschaftlichen Interesse rechtfertigen lassen. Er unter- 
scheidet drei Hauptprinzipien: das staatliche, das volkswirtschaftliche, 
das finanzielle Hauptprinzip. Vom staatlichen Standpunkte bildet 
die Haupteigenschaft der Besteuerung die Übereinstimmung mit 
den historisch entwickelten Postulaten des Staatslebens; vom volks- 
wirtschaftlichen Standpunkte die vollkommenste Verwirklichung 
der Bedürfnisbefriedigung mit Inbegriff der staatlichen Bedürfnisse; 
vom finanziellen Standpunkte als Einkommenserscheinung, die poli- 
tisch und volkswirtschaftlich vollkommenste Entwicklung des Steuer- 
wesens als Glied des öffentlichen Gesamteinkommens. 
Vollständigen Bruch mit der Vielheit der Steuerprinzipien be- 
deutet Vocke, der auf dem Gebiete des Steuerwesens nur ein 
Prinzip anerkennt, das ethische Prinzip, aus dem wieder das Prinzip 
der Gerechtigkeit folgt. 
Auf das Gesagte zurückblickend, können wir das Problem der 
Prinzipien des Steuerwesens damit abschließen, daß hier oft wich- 
tige und nebensächliche Gesichtspunkte vermischt werden. Von 
primärer Bedeutung für das Steuerwesen sind die folgenden Prin- 
zipien: 1. Das Prinzip der Gerechtigkeit, welches die gerechte 
Regelung des Verhältnisses der Steuerleistung zur Steuerkraft als 
höchstes Interesse des Steuerwesens fordert; 2. Das Prinzip der 
Wirtschaftlichkeit, welches die Harmonie zwischen dem 
Steuerwesen und der Sozialökonomie fordert; 3. Das Prinzip der 
Sittlichkeit, welches die Übereinstimmung des Steuerwesens 
mit den Geboten der Ethik fordert; 4. Das Prinzip der Staat- 
lichkeit, welches die Übereinstimmung des Steuerwesens mit den 
staatlichen Interessen fordert !). 
IL. Abschnitt 
Die Allgemeinheit der Steuer. 
l. Bedeutung des Prinzipes der Allgemeinheit. Das 
Prinzip der Allgemeinheit der Steuer ist namentlich die historische 
Entwicklung geeignet zu beleuchten, da es in diametralem Gegensatz 
zu dem Prinzip der Steuerfreiheit des Adels in der vorrevolutionären 
Staatenwelt steht. Die Berechtigung der Steuerfreiheit des Adels 
') Siehe hierzu auch Gerloff, Steuerwirtschaftslehre $ 6, Grundsätze der 
Besteuerung (Gerloff-Meisel, a. a. 0. 8. 449).
	        
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