TE 4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
ı Nun entsteht aber die Frage, welche Verteilung der Lasten
ist es, die der Gerechtigkeit entspricht? Und hier tritt uns wieder
jenes Problem entgegen, das wir schon oben kennen lernten. Anders
gestaltet sich die Verteilung der Steuerlast, wenn wir unter Gerechtigkeit
verstehen, daß Jeder im Verhältnis der ihm vom Staate
gebotenen Vorteile Steuer zahle, anders wieder, wenn wir bei der
Steuerzahlung die Leistungsfähigkeit als maßgebend betrachten.
Wir haben uns zu dem letzteren Prinzip bekannt und so kann den
Gegenstand unserer Untersuchung nur die Frage bilden, welcher
Besteuerungsmodus entspricht der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?
Dabei ist folgendes vor Augen zu halten. Die Leistungsfähigkeit
zeigt folgende Unterschiede. Objektiv hängt die Leistungsfähigkeit
von der Größe und der wirtschaftlichen Art der Steuergrundlage
ab. Je größer die Steuerbasis, desto größer die Leistungsfähigkeit
und zwar in proportionalem oder progressivem Maße.
Was die Art, die wirtschaftliche Natur der Steuergrundlage betrifft,
so handelt es sich hier namentlich um den Unterschied von fundiertem
und unfundiertem Einkommen. Namentlich mit Bezug auf diesen
Unterschied spricht man von objektiver Leistungsfähigkeit. —
Subjektiv hängt die Leistungsfähigkeit von den speziellen Verhältnissen
des Steuersubjektes ab, deren Folge es ist, daß dasselbe Einkommen
bei verschiedenen Personen eine verschiedene Steuerkraft,
eine verschiedene Leistungsfähigkeit bedeutet.
Im Interesse der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
wurden namentlich folgende Forderungen aufgestellt: 1. Besteuerung
der höheren Einkommen resp. Vermögen nach einem progressiven
Steuerfuße; 2. Steuerfreiheit der nur zur Fristung des Lebens hinreichenden
kleinsten Einkommen; 3. Differentiale Besteuerung der
Einkommen aus Arbeit und Vermögen; 4. Differentiale Besteuerung
der aus Arbeit stammenden Einkommen, je nachdem dieselben gesichert
sind oder nicht. Diese vier Postulate gehören zu den
wichtigsten Problemen der Steuerpolitik. Wir werden dieselben
selbständig in Untersuchung ziehen.
IV. Abschnitt.
Proportionalität und Progression.
1. Das Prinzip. Bei Gelegenheit der Verhandlung. des Einkommensteuergesetzes
in Baselland im Jahre 1848 hörte man, als
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