Full text : Finanzwissenschaft

B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. 295
proportionell, mit dem gleichen Steuerfuß besteuert, dann können
zwei Fälle eintreten: entweder geht der Staat von der größeren
Leistungsfähigkeit der größeren Einkommen aus, wodurch er die
kleinen Einkommen übermäßig belastet, oder er geht von den
kleinen Einkommen aus, dann unterläßt er es wieder, die großen
Einkommen entsprechend in Anspruch zu nehmen. Und in letzterem
Falle werden die kleinen Einkommen, trotzdem ihre Leistungsfähigkeit
 zum Ausgang genommen wird, im Übermaße in Anspruch genommen,
 denn wenn der Staat die volle Leistungsfähigkeit der
großen Einkommen in Anspruch nehmen würde, dann würde die
Steuerlast der kleinen Einkommen sich mindern. Überdies sind
hier noch andere Momente in Betracht zu ziehen. Vor allem, daß
die genaue Festsetzung der großen Einkommen schwieriger ist, als
die der kleinen Einkommen, bei welchen das Minimum der Existenzkosten
 als Stützpunkt dient. Ferner, daß wegen der häufigen Unregelmäßigkeit
 der kleinen Einkommen die Opfer dieser Steuerträger
 größer sind, auch wegen der geringeren Kenntnis der Gesetze,
 der geringeren Fähigkeit der Orientierung und Verteidigung,
wegen des mit der Steuerzahlung verbundenen Zeitverlustes usw.
Von jenen Faktoren, welche auf die Größe des in der Steuer
gebrachten Opfers Einfluß ausüben, kommen auch die im Einkommen
 vorkommenden Veränderungen in Betracht (Meyer). In
jedem Haushalte entwickelt sich hinsichtlich der Größe und der
Art der Bedürfnisbefriedigung ein gewisses System, welches große
Tenacität beweist. Wenn das Einkommen steigt, so steigen doch
nicht sogleich auch die Bedürfnisse. In diesem Falle ist also die
Steuerfähigkeit eine größere, als in Haushaltungen, die über dasselbe
 Einkommen verfügen, aber dieses Einkommen bereits in dem
ständigen Niveau der Bedürfnisbefriedigung zum Ausdruck brachten.
Diese Haushaltungen sind daher nach einem höheren Schlüssel zu
besteuern. Der entgegengesetzte Fall tritt ein, wenn das Einkommen
abnimmt. Hier kann wieder die Bedürfnisbefriedigung nicht sogleich
 reduziert werden, die Leistungsfähigkeit dieser Haushaltungen
ist also geringer, als die jener Haushaltungen, welche wohl gleichfalls
 nur über das gleiche Einkommen verfügen, aber in der Bedürfnisbefriedigung
 sich diesem Niveau längst anbequemt haben.
Freilich scheint dieses Moment schon zu jenen zu gehören, die beim
progressiven Steuerfuß schwer in Betracht gezogen werden können.
Auch der erwähnte Schriftsteller will dasselbe nur bei der Steuerveranlagung
 berücksichtigen. Übrigens ist es gewiß, daß, von Ausnahmefällen
 abgesehen, die Anpassung der Bedürfnisse an das Einkommen
 mit Raschheit erfolgt, höchstens mit dem Unterschiede.
            
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