D_ 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
daß die Ausgleichung rascher erfolgt bei steigendem, als bei ab-
nehmendem Einkommen, denn der Mensch lernt rascher neue Be-
dürfnisse und die Annehmlichkeit der Befriedigung derselben kennen,
als die Verzichtleistung auf gewohnte Bedürfnisse.
Die Berechtigung der progressiv steigenden Besteuerung der
höheren Einkommen beruht auch darauf, daß auf diese Weise auch
das Ziel erreicht wird, das fundierte Einkommen stärker zu besteuern
als das unfundierte. Die höheren Einkommen stammen nämlich
überwiegend aus Vermögen und deren höhere Besteuerung gestattet
wenigstens einigermaßen die Differenzierung von fundiertem und
unfundiertem Einkommen. Es kommt hierbei noch in Betracht,
daß je höher das Einkommen ist, desto größer, auch proportionell
das demselben zugrunde liegende Vermögen, da die größeren Ver-
mögen geringere Verzinsung bieten.
8. Progression und Einkommensverteilung. Einzelne
Schriftsteller haben den progressiven Steuerfuß in seiner Einwirkung
auf die Einkommensverteilung untersucht. Hier begegnen wir
namentlich jenen, die eben aus diesem Grunde den progressiven
Steuerfuß perhorreszieren. Unbedingt wird nach beiden Richtungen
hin übertrieben. Die Progression muß sich in der Regel in engen
Grenzen bewegen und dann wird sie die Einkommensverteilung un-
wesentlich verändern. Auch die Lust der Vermögensbildung wird
sie nicht mindern, wie Mill befürchtet, denn der Zauber des Be-
sitzes wird noch immer mächtig genug sein. Es muß immer vor
Augen gehalten werden, daß die progressive Besteuerung einerseits
die größeren sozialen Pflichten des Besitzes zum Ausdruck bringen
will, andererseits soll sie die Schonung der kl&inen Vermögenskräfte
sichern. Und selbst wenn die Progression zur Folge hätte, daß an
dem einen Punkte ein Riesenvermögen nicht im bisherigen Maße
wachsen wird, aber an 100000 Punkten kleine Vermögen entstehen
werden, sich entwickeln, Schonung finden, so muß der letztere Fall
volkswirtschaftlich und sozial als der günstigere, gesundere, wünschens-
wertere bezeichnet werden. Ganz unverständlich ist es, wenn Gneist
Demoralisation befürchtet, als ob — von allem übrigen abgesehen —
die mit der Erleichterung von Hunderttausenden, Millionen ein-
tretende entsprechende Steuerfassion, nicht reichlich Entschädigung
böte für die eventuelle Steuerentziehung bei einem großen Ver-
mögen. Die Berechtigung des progressiven Steuerfußes muß daher
eigentlich nicht dort gesucht werden, wo sie Wagner sucht, in
der Ausgleichung der Einkommensdisparitäten, da der progressive
Steuerfuß dies nicht vermag und dies einer so scharfen Progression
706