Full text: Finanzwissenschaft

1 4, Buch. V. Teil. Die Steuern. 
der Sache nach in der Regel niemand befreit werden kann; ja wie 
darauf bereits hingewiesen wurde, bei den indirekten Steuern bringen 
die kleineren Einkommen oft unverhältnismäßig große Opfer, als 
Klasse in der Regel größere als die wohlhabenden Klassen. Auch 
ist in Betracht zu ziehen, daß sofern der isolierte Mensch im Ur- 
walde der Verteidigung größere Opfer widmet als der Ernährung, 
die Solidarität des gesellschaftlichen Lebens es eben mit sich bringt, 
daß jeder nur seiner Leistungsfähigkeit gemäß in Anspruch ge- 
nommen wird und der eine ersetzt, was, der andere zu leisten nicht 
imstande ist. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Staat 
nur so bestehen kann, wenn die physische Existenz der Bevölkerung 
gesichert ist, und so können jene Staatsbürger, deren Einkommen 
bloß hierzu ausreicht, anderweitig nicht in Anspruch genommen 
werden. 
Die Steuerfreiheit der kleinen Einkommen rechtfertigen auch 
gewisse steuertechnische Momente. Gegenüber den unteren Stufen 
der Gesellschaft ist die Steuerumlegung und die Steuereinhebung 
mit größeren Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Die kleineren 
Wirtschaften sind viel schwerer in Evidenz zu halten, namentlich 
bei der großen Fluktuation der Bevölkerung; größere Schwierig- 
keiten verursacht die Berührung mit den Behörden, ebenso die 
Steuerzahlung usw. Bei der geringeren Orientiertheit und be- 
scheidener Position der schwächeren Steuerkräfte wird die Steuer- 
zahlung an Mühe und Zeit von denselben größere Opfer verlangen; 
der Verlust eines halben Tages mag die Steuerlast schon um 100 
Prozent erhöhen. Die unteren Klassen sind in den Steuergesetzen 
weniger bewandert und sind darum Irrtümern mehr ausgesetzt, 
gegen die sie sich nicht zu wehren vermögen, sie sind weniger 
bewandert im Kampf ums Recht und werden denselben oft ver- 
geblich unternehmen. Kommt es zur Steuereintreibung, so kann 
die Feilbietung des armseligen Hausrates das Familienband zer- 
stören und die Erwerbsfähigkeit untergraben. Die große Zahl der 
Steuersubjekte führt unbedingt zu oberflächlicherer Einschätzung. 
Die Kosten der Steuereintreibung steigen oft bis 30 Prozent und 
mehr. Auch diese Umstände sprechen dafür, daß die kleinen KEin- 
kommen bei den direkten Steuern Steuerfreiheit genießen sollen. 
Nur das freie Einkommen, d. h. jenes Einkommen, welches nach 
Befriedigung der ersten Lebensbedürfnisse übrig bleibt, soll vom 
Staate mittels direkter Steuern in Anspruch genommen werden, 
während die indirekte Steuer vermöge verschiedener Eigenschaften 
sich besonders zur Steuer des kleinen Mannes eignet. Natürlich 
kann unter Existenzminimum nur das physische verstanden werden, 
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