1 4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
der Sache nach in der Regel niemand befreit werden kann; ja wie
darauf bereits hingewiesen wurde, bei den indirekten Steuern bringen
die kleineren Einkommen oft unverhältnismäßig große Opfer, als
Klasse in der Regel größere als die wohlhabenden Klassen. Auch
ist in Betracht zu ziehen, daß sofern der isolierte Mensch im Ur-
walde der Verteidigung größere Opfer widmet als der Ernährung,
die Solidarität des gesellschaftlichen Lebens es eben mit sich bringt,
daß jeder nur seiner Leistungsfähigkeit gemäß in Anspruch ge-
nommen wird und der eine ersetzt, was, der andere zu leisten nicht
imstande ist. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Staat
nur so bestehen kann, wenn die physische Existenz der Bevölkerung
gesichert ist, und so können jene Staatsbürger, deren Einkommen
bloß hierzu ausreicht, anderweitig nicht in Anspruch genommen
werden.
Die Steuerfreiheit der kleinen Einkommen rechtfertigen auch
gewisse steuertechnische Momente. Gegenüber den unteren Stufen
der Gesellschaft ist die Steuerumlegung und die Steuereinhebung
mit größeren Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Die kleineren
Wirtschaften sind viel schwerer in Evidenz zu halten, namentlich
bei der großen Fluktuation der Bevölkerung; größere Schwierig-
keiten verursacht die Berührung mit den Behörden, ebenso die
Steuerzahlung usw. Bei der geringeren Orientiertheit und be-
scheidener Position der schwächeren Steuerkräfte wird die Steuer-
zahlung an Mühe und Zeit von denselben größere Opfer verlangen;
der Verlust eines halben Tages mag die Steuerlast schon um 100
Prozent erhöhen. Die unteren Klassen sind in den Steuergesetzen
weniger bewandert und sind darum Irrtümern mehr ausgesetzt,
gegen die sie sich nicht zu wehren vermögen, sie sind weniger
bewandert im Kampf ums Recht und werden denselben oft ver-
geblich unternehmen. Kommt es zur Steuereintreibung, so kann
die Feilbietung des armseligen Hausrates das Familienband zer-
stören und die Erwerbsfähigkeit untergraben. Die große Zahl der
Steuersubjekte führt unbedingt zu oberflächlicherer Einschätzung.
Die Kosten der Steuereintreibung steigen oft bis 30 Prozent und
mehr. Auch diese Umstände sprechen dafür, daß die kleinen KEin-
kommen bei den direkten Steuern Steuerfreiheit genießen sollen.
Nur das freie Einkommen, d. h. jenes Einkommen, welches nach
Befriedigung der ersten Lebensbedürfnisse übrig bleibt, soll vom
Staate mittels direkter Steuern in Anspruch genommen werden,
während die indirekte Steuer vermöge verschiedener Eigenschaften
sich besonders zur Steuer des kleinen Mannes eignet. Natürlich
kann unter Existenzminimum nur das physische verstanden werden,
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