4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
II. Abschnitt.
Die sonstigen, namentlich die sozialökonomischen
Grundlagen des Steuerwesens.
l. Die staatlichen Lebenskreise und das Steuer-
wesen. Als eine Seite des Staats- und Volkslebens, hängt das
Steuerwesen natürlich an vielen Punkten mit diesen Lebenskreisen
zusammen, mittelbar oder unmittelbar, übt auf dieselben Einfluß
aus und fühlt hinwieder den Einfluß derselben. Mögen wir die
Volkswirtschaft, das öffentliche Gesundheitswesen, das öffentliche
Bildungswesen, die öffentliche Sittlichkeit, das Armenwesen, das
Heerwesen, die Außenpolitik betrachten, alle stehen mit den Staats-
finanzen und namentlich dem Steuerwesen in Verbindung. Aus
diesen Zusammenhängen stammen die von Schäffle so genannten
Nebenwirkungen, welche wohl mehr in die allgemeine Soziologie,
als in die Finanzwissenschaft gehören, die aber trotzdem auch hier
nicht gänzlich unbeachtet bleiben können. Wenn wir bloß die
volkswirtschaftlichen Zusammenhänge vor Augen halten, so werden
wir alsbald gewahr, wie oft finanzielle Maßregeln im Interesse der
Landwirtschaft, der Industrie, des Handels, des Verkehrs, der Ein-
kommens- und Vermögensverteilung, der Sozialpolitik gewünscht
werden. Umgekehrt wie notwendig ist es, bei der Besteuerung die
Verhältnisse der Produktion, der Konsumtion, der Einkommens-
verteilung vor Augen zu halten. In die weitere Untersuchung
dieser Zusammenhänge kann aber die Finanzwissenschaft ebenso-
wenig eingehen, wie an einer früheren Stelle nachgewiesen wurde,
daß sie auch in die Untersuchung dessen nicht eingeht, welche
Summen auf die innere Verwaltung, auf Justizwesen usw. verwendet
werden sollen. So wie diese Fragen hauptsächlich in das Gebiet
der Verwaltungslehre gehören, so ist die Frage, was ein Produktions-
zweig hinsichtlich der Besteuerung beanspruchen darf, durch die
Volkswirtschaftslehre zu lösen, müßte ja sonst die Finanzwissen-
schaft das ganze Zollwesen, Agrarpolitik usw. behandeln. Die
Probleme dieser Nebenbeziehungen sind möglichst unabhängig von
der Finanzwissenschaft zu behandeln.
9. Volkswirtschaft. Noch weit mehr als eine Erscheinung
des politischen Lebens des Staates, ist die Besteuerung also eine
wichtige Erscheinung des volkswirtschaftlichen Lebens. Darum be-
sitzen die volkswirtschaftlichen Kategorien auch in der Finanz-
wissenschaft große Bedeutung. Wir wollen hier nur kurz auf den
Einfluß der volkswirtschaftlichen Organisation auf verschiedenen
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