160 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel.
zu leisten imstande sein, als ein selbständiger, sich ausschließlich
selbst verantwortlicher Unternehmer.
Die Vertheilung allenfallsiger Ueberschüsse wurde schließlich,
neben landüblicher Verzinsung des eingelegten Kapitals, offenbar
am gerechtesten nach Bedeutsamkeit der gethanen Arbeit oder,
weil diese in der dazu verwendeten Zeit keinen vergleichsweise
zutreffenden Ausdruck findet, nach dem erreichten Lohnbezuge zu
bewirken sein, da zu vermuthen ist, daß der mehr Lohn Be
ziehende auch beträchtlicher zum Geschäftserfolge beigetragen hat.
Sie geschieht 'jedoch gewöhnlich nach Kapitalbeiträgen, indem man
es vorzieht, um Zwiespalt zu vermeiden, die sich Betheiligenden
zu gleichen Theilen gleichsam Aktionäre sein zu lassen, wonach
nun freilich der wenig Leistende genau ebensoviel erhält, als der
Tüchtigere und für das Geschäft Nützlichere.
Die demnach mit dieser Unternehmnngsform unausbleiblich
verbundenen Hinderlichkeiten verursachen es nun auch, daß die
selbe trotz vielfach geradezu entgegenstehender Behauptungen sehr
weit davon entfernt ist, allgemeiner nicht nur auf Handwerke
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¿u sein. In der Wirklichkeit haben Prodnctivgenossenschaften
seither nur ausnahmsweise in vereinzelten Fällen, bei besonderer
Geschäftstüchtigkeit der hierzu Zusammengetretenen und nach
erreichter Ansammlung eines erheblicheren Geschäftsvermögens,
auf einigermaßen längere Dauer mit gutem Erfolge bestanden'
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hältnißmäßig günstigen Vorbedingungen, welche zur Ueberwin-
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erreichen läßt.
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hingegen entsteht, wenn die in einem bereits bestehenden
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mitbetheiligt werden, um hierdurch eine völlige Jnteressen-
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zustellen.
Um letztere umfassender, als es durch bloße Gewährung von
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nimmt der seitherige alleinige Unternehmer eine z. B. aus seinen