Full text: Die Volkswirthschaftslehre

160 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
zu leisten imstande sein, als ein selbständiger, sich ausschließlich 
selbst verantwortlicher Unternehmer. 
Die Vertheilung allenfallsiger Ueberschüsse wurde schließlich, 
neben landüblicher Verzinsung des eingelegten Kapitals, offenbar 
am gerechtesten nach Bedeutsamkeit der gethanen Arbeit oder, 
weil diese in der dazu verwendeten Zeit keinen vergleichsweise 
zutreffenden Ausdruck findet, nach dem erreichten Lohnbezuge zu 
bewirken sein, da zu vermuthen ist, daß der mehr Lohn Be 
ziehende auch beträchtlicher zum Geschäftserfolge beigetragen hat. 
Sie geschieht 'jedoch gewöhnlich nach Kapitalbeiträgen, indem man 
es vorzieht, um Zwiespalt zu vermeiden, die sich Betheiligenden 
zu gleichen Theilen gleichsam Aktionäre sein zu lassen, wonach 
nun freilich der wenig Leistende genau ebensoviel erhält, als der 
Tüchtigere und für das Geschäft Nützlichere. 
Die demnach mit dieser Unternehmnngsform unausbleiblich 
verbundenen Hinderlichkeiten verursachen es nun auch, daß die 
selbe trotz vielfach geradezu entgegenstehender Behauptungen sehr 
weit davon entfernt ist, allgemeiner nicht nur auf Handwerke 
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¿u sein. In der Wirklichkeit haben Prodnctivgenossenschaften 
seither nur ausnahmsweise in vereinzelten Fällen, bei besonderer 
Geschäftstüchtigkeit der hierzu Zusammengetretenen und nach 
erreichter Ansammlung eines erheblicheren Geschäftsvermögens, 
auf einigermaßen längere Dauer mit gutem Erfolge bestanden' 
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hältnißmäßig günstigen Vorbedingungen, welche zur Ueberwin- 
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erreichen läßt. 
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hingegen entsteht, wenn die in einem bereits bestehenden 
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mitbetheiligt werden, um hierdurch eine völlige Jnteressen- 
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zustellen. 
Um letztere umfassender, als es durch bloße Gewährung von 
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nimmt der seitherige alleinige Unternehmer eine z. B. aus seinen
	        
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