Full text: Finanzwissenschaft

3, 4, Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Fünftel, auf die privatwirtschaftlichen Einnahmen sieben Zehntel 
entfielen. 
4. Andere Staaten. Auch in der Steuerpolitik anderer 
Staaten lassen sich gewisse Charakterzüge entdecken. So zeigt z. B. 
die Steuerpolitik der Schweiz entschieden demokratische Züge; 
wesentliche Eigenschaften: Steuerfreiheit der Gegenstände des ersten 
Lebensbedarfes, mäßige Besteuerung der entbehrlichen Gegenstände, 
Steuerminimum, das in der Durchführung noch milder behandelt 
wird, endlich Einkommens- und + Vermögenssteuern mit starker 
Steigung nach oben. Auch andere Staaten trachten nach An- 
wendung rationeller Prinzipien in ihrer Steuerpolitik, nach sicherer 
Erfassung der Steuerquellen durch Einführung der Einkommens- 
steuer, die auch die stärkere Inanspruchnahme der höheren Klassen 
und der höheren Einkommen ermöglicht, was eventuell durch eine 
ergänzende Vermögenssteuer noch vollkommener erreicht wird. Die 
Ertragssteuern wurden teils beibehalten, teils/ abgeschafft, teils 
wurden sie den Selbstverwaltungskörpern überlassen. Diese Rich- 
tung beobachten wir auch in den kleineren deutschen Staaten, im 
alten Österreich, zum Teil in den Niederlanden, den Vereinigten 
Staaten usw. 
5. Österreich. Die österreichische Monarchie gehörte un- 
zweifelhaft zu jenen Staaten, in welchen früh nach Verwirklichung 
gewisser rationeller Prinzipien der Steuerpolitik getrachtet wurde 
und wo einzelne hervorragende Staatsmänner auch auf dem Gebiete 
der Steuerverwaltung wichtige Reformen ins Leben zu rufen 
trachteten. Schon im 18. Jahrhundert werden wir nach beiden 
Richtungen wichtiger Erscheinungen gewahr; hierher gehört der 
durch die österreichische Bureaukratie ins Leben gerufene Censimento 
milanese, der Vorläufer der späteren Grundsteuerkataster, ferner 
die großen Steuerpläne Josef IL, namentlich die Einführung der 
Grundsteuer, eventuell der einzigen Grundsteuer. Das Österreich 
des 18. Jahrhunderts, sagt Eheberg, ist das Land der Steuer- 
reformen. Das österreichische Steuersystem kam aber erst nach 
den napoleonischen Kriegen zum Ausbau und zwar auf Grund der 
Ertragssteuern. Die Erwerbssteuer wurde zwar schon im Jahre 1798 
ins Leben gerufen, nach dem Vorbilde der französischen Patent- 
steuer; im Jahre 1817 folgte die Anordnung des ständigen Katasters, 
1820 die Haussteuer (mit zwei Klassen: Hausklassen- und Haus- 
zinssteuer). Diese Steuern bildeten das Rückgrat des österreichischen 
Steuersystems. Die Verzehrungssteuern kamen früh zur Entwick- 
lung, innere Verzehrungssteuern, Zölle, Monopole. Die direkten 
Steuern erhielten ihre zeitgemäße Ergänzung im Jahre 1858 durch 
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