Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
D. Die Hauptarten der Steuern. 
I. Abschnitt. 
Direkte und indirekte Steuern. 
1. Allgemeines. Der Staat nimmt zur Befriedigung seiner 
Bedürfnisse die Staatsbürger ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend 
in der Form der Steuer in Anspruch. Da die Staatsbedürfnisse 
von Jahr zu Jahr sich in der Regel erneuern, muß zu ihrer Be- 
friedigung gleichfalls eine solche Grundlage gefunden werden, die 
denselben Charakter besitzt. Diesen Charakter besitzt nur das Ein- 
kommen. Nach der wissenschaftlichen Entfaltung der Steuertheorie 
mußte man daher zu dem Resultate kommen, daß nur das KEin- 
kommen der Staatsbürger der Maßstab sein kann bei der Inan- 
spruchnahme zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse. Jedoch hat 
die Erfahrung in allen Staaten gelehrt, daß jedes direkt auf das 
Einkommen basierte Steuersystem mangelhaft ist; der Staat besitzt 
nicht die genaue Kenntnis des Einkommens, der Staatsbürger 
wünscht nicht dasselbe genau anzugeben. Der Staat versucht darum 
auf Umwegen die Besteuerung nach dem Einkommen, insoferne als 
er solche Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens zum Maßstab 
wählt, die äußerlich erkennbar sind. Solche Momente sind die 
Produktion, der Verkehr, die Konsumtion. Auf dieser Grund- 
lage entstanden zwei Systeme, das der einzigen Steuer und 
das der mehrfachen Steuern; jenes geht von der tatsächlichen 
Steuerfähigkeit der Staatsbürger — vom Einkommen — aus; dieses 
präsumiert auf Grund verschiedener Symptome die Steuerfähig- 
keit. "Theoretisch kann natürlich nur die einzige Steuer vollkommen 
sein, freilich, bei bedeutenden praktischen Unvollkommenheiten, die 
bis zur totalen Unanwendbarkeit sich steigern können. Dagegen 
weist das zusammengesetzte System, das System der "viel- 
artigen Steuern bedeutende praktische Vorzüge auf, wenn es auch 
theoretisch unvollkommen ist. Und zwar ‚deshalb, weil der Staat 
nie in der Lage sein kann, alle jene Momente zu kennen, zu über- 
sehen, welche auf das Einkommen Einfluß haben können. In dem 
zusammengesetzten Steuersystem geht der Staat von gewissen all- 
gemeinen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens aus. Hier 
bietet sich in erster Reihe die Produktion dar, bzw. mit Bezug 
auf die Einkommensbeschaffung, der Erwerb, nach den Haupt- 
kategorien der Wertschaffung; auf diesem Wege gelangt der 
Staat zu jenen Steuerarten, welche die Gruppe der Produktions-,
	        
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