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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
D. Die Hauptarten der Steuern.
I. Abschnitt.
Direkte und indirekte Steuern.
1. Allgemeines. Der Staat nimmt zur Befriedigung seiner
Bedürfnisse die Staatsbürger ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend
in der Form der Steuer in Anspruch. Da die Staatsbedürfnisse
von Jahr zu Jahr sich in der Regel erneuern, muß zu ihrer Be-
friedigung gleichfalls eine solche Grundlage gefunden werden, die
denselben Charakter besitzt. Diesen Charakter besitzt nur das Ein-
kommen. Nach der wissenschaftlichen Entfaltung der Steuertheorie
mußte man daher zu dem Resultate kommen, daß nur das KEin-
kommen der Staatsbürger der Maßstab sein kann bei der Inan-
spruchnahme zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse. Jedoch hat
die Erfahrung in allen Staaten gelehrt, daß jedes direkt auf das
Einkommen basierte Steuersystem mangelhaft ist; der Staat besitzt
nicht die genaue Kenntnis des Einkommens, der Staatsbürger
wünscht nicht dasselbe genau anzugeben. Der Staat versucht darum
auf Umwegen die Besteuerung nach dem Einkommen, insoferne als
er solche Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens zum Maßstab
wählt, die äußerlich erkennbar sind. Solche Momente sind die
Produktion, der Verkehr, die Konsumtion. Auf dieser Grund-
lage entstanden zwei Systeme, das der einzigen Steuer und
das der mehrfachen Steuern; jenes geht von der tatsächlichen
Steuerfähigkeit der Staatsbürger — vom Einkommen — aus; dieses
präsumiert auf Grund verschiedener Symptome die Steuerfähig-
keit. "Theoretisch kann natürlich nur die einzige Steuer vollkommen
sein, freilich, bei bedeutenden praktischen Unvollkommenheiten, die
bis zur totalen Unanwendbarkeit sich steigern können. Dagegen
weist das zusammengesetzte System, das System der "viel-
artigen Steuern bedeutende praktische Vorzüge auf, wenn es auch
theoretisch unvollkommen ist. Und zwar ‚deshalb, weil der Staat
nie in der Lage sein kann, alle jene Momente zu kennen, zu über-
sehen, welche auf das Einkommen Einfluß haben können. In dem
zusammengesetzten Steuersystem geht der Staat von gewissen all-
gemeinen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens aus. Hier
bietet sich in erster Reihe die Produktion dar, bzw. mit Bezug
auf die Einkommensbeschaffung, der Erwerb, nach den Haupt-
kategorien der Wertschaffung; auf diesem Wege gelangt der
Staat zu jenen Steuerarten, welche die Gruppe der Produktions-,