D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 341
Erwerbs- resp. Ertragssteuern bilden. Der Staat kann ferner bei
Einrichtung der Steuern vom Verkehr ausgehen, insofern als die
Gewinnung des Einkommens in der Regel auf dem Wege einzelner
Verkehrsakte geschieht. Diese Auffassung führt zum System der
Verkehrssteuern. Endlich kann der Staat die Orientierung über
die Leistungsfähigkeit der Individuen durch Erforschung der Ver-
brauchserscheinungen suchen und gelangt so zum System der Ver-
zehrungssteuern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Produktion,
der Umlauf, die Verzehrung in Beziehung zum Einkommen stehen.
Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß die Feststellung dieses Ver-
hältnisses außerordentlich schwierig ist, weshalb diese Steuersysteme
jedenfalls zu großen Irrtümern führen können. Größere Genauig-
keit wäre noch zu erreichen, wenn der Staat danach streben würde,
in dem Falle der Produktionssteuern alle Zweige der Produktion,
im Falle der Verkehrssteuern alle Zweige des Verkehrs, in dem
Falle der Konsumtion alle Zweige der Konsumtion zu erforschen
und wenn dies auch gelingen könnte. Der Staat ist aber gezwungen
hierauf zu verzichten, er wählt in den erwähnten Fällen nur einige
Typen und so stellt er sein Steuersystem schon von vornherein auf
eine mangelhafte, hypothetische Basis. Diese Steuersysteme können
also die Leistungsfähigkeit höchstens annähernd erfassen und ver-
zichten demnach darauf, was ja bei Verteilung der Staatslasten
eines der Hauptpostulate, daß diese gerecht vollzogen werde. Daß
der. Staat trotzdem diese Steuersysteme beibehalten muß, anstatt
auf Grund des Einkommens nach der möglichst gerechten Ver-
teilung der Staatslasten zu trachten, ‚das beruht hauptsächlich auf
der geringen Bildung der Staatsbürger und dem größtenteils hier-
aus sich ergebenden geringen Pflichtgefühl. Es ist jedenfalls be-
schämend für die Kultur der Gegenwart, daß der Staat, der ja
Voraussetzung aller Kultur und alles Genusses ist, nur in der Weise
zu jenen Einnahmen gelangen kann, ohne welche er nicht bestehen
kann, daß er im geheimen, hinterrücks, unter einer Maske sich das
verschafft, ohne das er für unsere Interessen zu sorgen nicht im-
stande ist. Die Kraft der indirekten Steuern liegt in der Schwäche
des staatsbürgerlichen Bewußtseins.
Sofern der Staat die Steuerquelle, das Einkommen, bei der
Einkommensteuer direkt erforscht, wird das auf dem Einkommen
beruhende Steuersystem als direktes bezeichnet. In diesem Sinne
und strenge genommen, ist jede andere Steuer, bei welcher der
Staat aus gewissen Symptomen auf das Einkommen bloß schließt,
mag dieses Symptom die Produktion, die Zirkulation oder die
Konsumtion sein, eine indirekte Steuer. Hier kommt jedoch vom