345 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Persönlichkeit und zwar als Ganzes, in ihrer Gesamtheit, die in-
direkten Steuern und deren Haupttypen, die Verzehrungssteuern
beziehen sich auf die Objekte und zwar auf einzelne Objekte; die
direkte Steuer nimmt die Leistungsfähigkeit zur Basis, die indirekte
Steuer die Menge der Objekte usw. Die direkte Steuer stellt sich
als staatsbürgerliche Pflicht dar und setzt deren Bewußtsein voraus;
bei den indirekten Steuern fehlt das Pflichtbewußtsein, ja sie geht
sogar von der Voraussetzung aus, daß Aasselbe gering ist, da ja der
Staat sonst nicht gezwungen wäre, auf. Umwegen Einnahmen zu
suchen. Der Staat ist hier mehr darauf angewiesen, zu nehmen,
weil die Staatsbürger nicht geben wollen. Aber bei vollständiger
Aufrechterhaltung dieses Unterschiedes. zwischen direkten und in-
direkten Steuern ist es doch unrichtig, den indirekten Steuern den
Steuercharakter ganz abzusprechen. Und zwar in erster Reihe des-
halb, da dieselben gegenüber den übrigen Staatseinnahmen mit der
direkten Steuer den gemeinsamen Charakter besitzen, daß sie keine
Gegenleistung bedingen. Daß die Steuer als staatsbürgerliche
Pflicht empfunden werde, das ist wohl ein ethisches Postulat, doch
kein unentbehrliches konstitutives Element. Es ist zu wünschen,
daß die Steuer als Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses emp-
funden werde, doch hört. die Leistung nicht auf, Steuer zu sein,
wenn dieses Moment fehlt, wie ja selbst die im Zwangswege einge-
hobene Steuer ihren Steuercharakter nicht verliert. Wesentlich ist
für die Steuer, daß dieselbe ein Beitrag aus dem Einkommen des
Staatsbürgers ist, daß sie eine Leistung ohne Gegenleistung bildet.
Die Frage der Notwendigkeit der indirekten Steuern steht in
engem Zusammenhange mit dem Entwicklungsgrade des staatlichen
Bewußtseins. Denn die Behauptung, daß die staatlichen Bedürf-
nisse ohne indirekte Steuern nicht befriedigt werden könnten, ist
übertrieben. Halten wir uns die tatsächlichen Verhältnisse vor
Augen, so dürfte im Durchschnitt eine Erhöhung der direkten
Steuern um 80—100 Prozent genügen, um die indirekten Steuern
überflüssig zu machen. Das mag seine Schwierigkeiten haben,
sagen wir, mit Rücksicht auf die herrschenden Ansichten aus-
geschlossen, aber nicht unmöglich sein. Aber prinzipiell kann
hier von einer Unmöglichkeit , nicht gesprochen werden. Es ist
möglich, wenn hinsichtlich der staatsbürgerlichen Pflichten- andere
Ansichten zur Geltung kommen. Beträgt ja an vielen Orten auch
die kommunale Steuer so viel wie die indirekte Steuer. Im Grunde
bezahlt ja jeder seine Steuer, nur ein Teil derselben ist etwa ver-
steckt unter der Schwelle des Bewußtseins. Das Argument also,
daß die indirekten Steuern deshalb notwendig sind, weil sonst die
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