Her Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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ine gewisse Übereinstimmung verstand sich bei der allgemeinen
•Annahme der Grundzüge der Zunftverfassung von selbst.
Es liegt für die livländischen Städte nahe zu glauben, dass
sich im Bedarfsfälle in der Regel nach Lübeck gewandt haben
um Kenntniss des dortigen Zunftrechts zu erlangen. Lübeck
"är der \ orort der Hanse und durch rege gewerbliche Entwickelung
f^sgezeichnet, so dass der Wunsch verständlich erscheint, die hier
^ der grösseren Stadt gemachten Erfahrungen verwerthen zu können.
^ ^ Lübeck werden wohl auch die anderen Hansestädte ausge-
haben, doch haben wir, wie überhaupt über diese Beleh-
^^gen, nur wenig Nachrichten darüber. Dass aus Lübeck im vier-
^ nten Jahrhundert die rigischen Goldschmiede ihren Schrägen
^Ogen, wurde schon erwähnt. Dem Vorgehen der Gold-
chmiede sind gewiss andere Ämter gefolgt, wenn sich das auch
^ Einzelnen nicht mehr nachweisen lässt. Sicheres erfahren wir
die Benutzung lübischer Vorlagen erst aus dem Beginn des
od Jahre 1513 holten sich nämlich die Schnitzer
Tischler in Reval ihren Schrägen aus Lübeck und dieser ging
^ ^Gr Folge — 1336 — nach Riga über, wo die Tischler „von an
in Wehrten Stadt Riga biss IS3S ohne Regimeftt gelebet
Q ein Jeder nach eigenem Gefallen vor sich gearbeidet, auch
Hellen nnd Jungen gehalten hätte, Er inögte das Handwerk recht
¿ohabt haben oder nicht.^^ In Lübeck gab es während
ein Jahrhunderts ein Amt der Tischler noch nicht, wohl aber
der Kunthor- und Fanelenmaker (i. e. Snyddeker) und
der Kistenmaker. Aus der Vereinigung dieser beiden
entstand 1620 das Amt der Tischler’. In Reval gründeten
'töy J^hre 1513 j^de meierund glasseiverters und snitkers, kün-
Eoll^^^^^^ zusammen ein Amt und werden sich vermuthlich die
jç der beiden oben genannten Ämter aus Lübeck haben
^ ’’’men lassen. Zwar hat der uns erhaltene, seiner Zeit vom
^^er Rathe bestätigte Schrägen von 1513 weder mit dem der
I von 1472, noch dem der Kistenmaker von 1558 in
^ ^^sgesprochen deutliche Übereinstimmung, aber da eine Ein*
freT^^^ das alte Meisterbuch des rigischen Tischleramts, das
çjj.« ersten Drittel des 18. Jahrhunderts angelegt wurde, aus*
besagt, dass das y^Revalsche Ambt Ihre Schrägen mit
^en Kosten von Lübeck geholet gehabt, so hat man, denke ich.
' Wehr
mann, Lübeck. Zunftrollen, S. 294.