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lensact, mag er nun anständig oder unanständig sein;
ist aber einmal das Vermögen geschaffen, die Unter
nehmung gegründet, dann entwickeln sie sich durch die
ihnen innewohnende Kraft, durch die Macht der capi-
falistischen Accumulation, durch die Ausbeutung der
Arbeit und Fähigkeiten anderer ; und wenn sie gar im
Erbgange auf andere übergehen, dann wird die persön
liche Initiative der Capitalbesitzer schliesslich vollkommen
durch die bureaukratische Verwaltung der Actiengesell-
schaft ersetzt.
Und gerade, wenn es sich so verhält, dann bietet
die Vergesellschaftung das Maximum von Vorteilen, und
man stimmt dann im allgemeinen darin überein, dass
unter sothanen Verhältnissen die Privatunternehmungen
den öffentlichen Unternehmungen nicht notwendig
überlegen sein müssen.
„Alles, was in der Freiheit nur durch capitalistische
Gesellschaften ausgeführt werden kann,“ so sagt Stuart
Mill, „würde häufig ebensogut und manchmal besser ge
macht, wenn der Staat die Arbeit selbst übernehmen
würde. Der spielerische Charakter, der Mangel an Sorg
falt und Fähigkeit bei den Staatsunternehmungen sind
sprichwörtlich geworden; aber bei der Verwaltung der
grossen Gesellschaften haben wir dieselben Merkmale ge
sehen. Es ist wahr, dass die Directoren einer Gesell
schaft (im damaligen England. Anm. des Uebers.) immer
Actionäre sind; aber die Mitglieder der Regierung sind
auch Steuerzahler, und mag es sich nun um Directoren
oder Staatsbeamte handeln, so ist ihr Vorteil bei einer
guten Führung der Geschäfte nicht dem Interesse gleich,
das sie an einer schlechten Führung haben können, ganz
zu schweigen von ihrem Ruhebedürfnis.“*)
Kurz, in der heutigen capitalistischen Ordnung sind
die Staatsuntemehmungen — so fehlerhaft auch immer
*) Mill: Principles of political economic, IV. Buch.