Full text: Finanzwissenschaft

N 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
entstehen, wo nicht der gesamte Konsum besteuert wird, sondern 
bloß einzelne Gegenstände des Konsums. Wir sehen hieraus, daß 
die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einigermaßen zur 
Wahrheit werden würde, wenn der Gesamtkonsum Basis der Be- 
steuerung bildete, daß aber jede Hoffnung in dieser Richtung auf- 
gegeben werden muß, wenn die Besteuerung bloß einzelne Gegen- 
stände erfaßt. Gibt es ja Fälle gemug, wo bei großem Einkommen 
der Betreffende sowohl dem Grenusse des Tabaks als dem der 
geistigen Getränke entsagt, die beiden Hauptträger des Verzehrungs- 
steuersystems. Hieraus folgt, daß ein Steuersystem, welches auf 
das Einkommen basiert wird, an und für sich bestehen kann, daß 
dagegen ein auf dem Konsum basierendes Steuersystem unbedingt 
einer Ergänzung bedarf. Und zwar schon deshalb, weil der Ver- 
brauch nur eine Form der Benutzung des Einkommens ist, zu der 
sich noch die Sammlung von Vermögen gesellt. Die Verzehrungs- 
steuern fordern also unbedingt eine Ergänzung nach der Richtung 
hin, daß auch die Vermögensbildung in ihren verschiedenen Er- 
scheinungen erfaßt werde. 
2. Aufgabe der Verzehrungssteuern. Wenn wir die 
für und gegen die Verzehrungssteuern angeführten Argumente über- 
blicken, so ist es schwer der Wahrnehmung zu entgehen, daß ein 
großer Teil derselben geringeres Gewicht besitzt, ferner nur unter 
gewissen Umständen und bis zu einer gewissen Grenze standhält, 
daß also in vielen Fällen die angeführten Argumente nur relative 
Bedeutung haben. Wir” wollen die bezüglich der Verzehrungs- 
steuern aufgestellten wichtigeren Theorien ins Auge fassen. 
Die eine Theorie, von Stein entwickelt, führt für die Not- 
wendigkeit der Verzehrungssteuern das Argument an, daß diese das 
aus Arbeit stammende Einkommen in Anspruch nehmen, während 
die Ertragssteuern usw. der Besteuerung des aus Kapital stammen- 
den Einkommens dienen. Diese Auffassung geht von der Tatsache 
aus, daß die durch die Verzehrungssteuern belasteten Gegenstände, 
sofern sie der Befriedigung der allerersten Lebensbedürfnisse dienen, 
zugleich Bedingungen der täglichen Erneuerung der Arbeitskraft 
sind. Das ist unbedingt wahr, doch ist es eben so wahr, daß der 
Verbrauch dieser Gegenstände, nachdem sie zur Erhaltung des 
Lebens unbedingt notwendig sind, nicht ausschließlich der Repro- 
duktion der einkommenschaffenden Arbeitskraft dienen. Der Staat 
kann aber nicht die bloß virtualiter vorhandene Arbeitskraft be- 
steuern, sondern nur jene, die tatsächlich wirtschaftlich verwertet 
wird; durch die Besteuerung jener Gegenstände wird ‚aber nicht 
nur diese Arbeit, sondern im allgemeinen die Erneuerung der 
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