N 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
entstehen, wo nicht der gesamte Konsum besteuert wird, sondern
bloß einzelne Gegenstände des Konsums. Wir sehen hieraus, daß
die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einigermaßen zur
Wahrheit werden würde, wenn der Gesamtkonsum Basis der Besteuerung
bildete, daß aber jede Hoffnung in dieser Richtung aufgegeben
werden muß, wenn die Besteuerung bloß einzelne Gegenstände
erfaßt. Gibt es ja Fälle gemug, wo bei großem Einkommen
der Betreffende sowohl dem Grenusse des Tabaks als dem der
geistigen Getränke entsagt, die beiden Hauptträger des Verzehrungssteuersystems.
Hieraus folgt, daß ein Steuersystem, welches auf
das Einkommen basiert wird, an und für sich bestehen kann, daß
dagegen ein auf dem Konsum basierendes Steuersystem unbedingt
einer Ergänzung bedarf. Und zwar schon deshalb, weil der Verbrauch
nur eine Form der Benutzung des Einkommens ist, zu der
sich noch die Sammlung von Vermögen gesellt. Die Verzehrungssteuern
fordern also unbedingt eine Ergänzung nach der Richtung
hin, daß auch die Vermögensbildung in ihren verschiedenen Erscheinungen
erfaßt werde.
2. Aufgabe der Verzehrungssteuern. Wenn wir die
für und gegen die Verzehrungssteuern angeführten Argumente überblicken,
so ist es schwer der Wahrnehmung zu entgehen, daß ein
großer Teil derselben geringeres Gewicht besitzt, ferner nur unter
gewissen Umständen und bis zu einer gewissen Grenze standhält,
daß also in vielen Fällen die angeführten Argumente nur relative
Bedeutung haben. Wir” wollen die bezüglich der Verzehrungssteuern
aufgestellten wichtigeren Theorien ins Auge fassen.
Die eine Theorie, von Stein entwickelt, führt für die Notwendigkeit
der Verzehrungssteuern das Argument an, daß diese das
aus Arbeit stammende Einkommen in Anspruch nehmen, während
die Ertragssteuern usw. der Besteuerung des aus Kapital stammenden
Einkommens dienen. Diese Auffassung geht von der Tatsache
aus, daß die durch die Verzehrungssteuern belasteten Gegenstände,
sofern sie der Befriedigung der allerersten Lebensbedürfnisse dienen,
zugleich Bedingungen der täglichen Erneuerung der Arbeitskraft
sind. Das ist unbedingt wahr, doch ist es eben so wahr, daß der
Verbrauch dieser Gegenstände, nachdem sie zur Erhaltung des
Lebens unbedingt notwendig sind, nicht ausschließlich der Reproduktion
der einkommenschaffenden Arbeitskraft dienen. Der Staat
kann aber nicht die bloß virtualiter vorhandene Arbeitskraft besteuern,
sondern nur jene, die tatsächlich wirtschaftlich verwertet
wird; durch die Besteuerung jener Gegenstände wird ‚aber nicht
nur diese Arbeit, sondern im allgemeinen die Erneuerung der
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