D. VI. Abschnitt. Die Verzehrungssteuern. s
Anwendung finden können, wo stärkere Steuerkräfte, größere Ergebnisse,
größere Regelmäßigkeit und Sicherheit vorzufinden sind.
Vom Gesichtspunkte der Steuerzahlung hat die Verzehrungssteuer
einen weitern Vorteil und der besteht darin, daß die Steuerzahlung
von seiten des Steuerzahlers stattfindet, ohne daß dies demselben
die geringste Mühe, Ausgaben, Zeitverlust verursachen würde,
was mit dem Aufsuchen der Amter, das hier wegfällt, unvermeidlich
verbunden ist. Oft geschieht die Verletzung der Steuerpflicht bloß
deshalb, weil das Steuerzahlen mit viel Plackereien, Zeitverlust,
Unbequemlichkeit verbunden ist; all dies fällt bei der Verzehrungssteuer
in der Regel weg.
Endlich verdient noch Erwähnung, daß die Verzehrungssteuern
nicht bloß als Ergänzungssteuern figurieren, sondern oft auch zur
Kontrolle der direkten Steuern Dienste leisten. Wenn z. B. in
einem Staate die Bevölkerung 170 Millionen Kronen für den Tabakgenuß
verausgabt, dann ist es unmöglich, daß das Nationaleinkommen
nur 750 Millionen Kronen betrage, wie sich dies aus den
direkten Steuern ergibt.
4. Nachteile der Verzehrungssteuern. Wenn wir nun
die nachteiligen Folgen der Verzehrungssteuern vor Augen halten,
so unterliegt es keinem Zweifel, daß deren Zahl nicht gering ist.
Die Verzehrungssteuern entsprechen sehr wenig den an anderer
Stelle erörterten Hauptbedingungen einer rationellen Besteuerung.
Es fehlt bei denselben: a) Die Allgemeinheit, da nur einige
wichtigere Gegenstände besteuert werden, nicht aber der Gesamtkonsum,
demnach zahlt jener, der diese Gegenstände nicht konsumiert,
keine Steuer, mag seine Steuerkraft wie groß immer sein.
Halten wir uns vor Augen, daß die einträglichsten Verzehrungssteuern
die auf Tabak und geistige Getränke sind und wie viele
reiche Personen enthalten sich dem Genuß, sowohl des einen als
des andern? Ja es ließe sich mit einiger Berechtigung behaupten,
daß die Verzehrungssteuern den Mangel der Allgemeinheit und
Gerechtigkeit noch steigern, denn das Vermögen stammt ja zumeist
aus Sparsamkeit, Entbehrung, also aus der Mäßigkeit der Konsumtion;
die stärkeren Vermögenskräfte, die mit Voraussicht Lebenden
verzehren weniger, diejenigen, die von heute auf morgen leben,
mehr. b) Die Vollständigkeit, insofern als die Verzehrungssteuern
nie die Gesamtsteuerkraft erfassen, sondern deren einzelne
Momente, Symptome. c) Die Periodizität, hauptsächlich nach
der Richtung, daß ein gewisser Parallelismus bestände mit dem
Einkommen; die Konsumtion erfolgt oft später oder auch früher
als der Einkommenserwerb. mit einem Worte der Zusammenhang
379