Full text: Finanzwissenschaft

9 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
hatten wir Gelegenheit auf die Umstände hinzuweisen, die die 
Steuerlast zu erleichtern vermögen. Hierher gehört außer der 
richtigen Wahl der Steuerformen die Mäßigkeit der Steuer, die 
leichte, durch den Steuerzahler ohne Schwierigkeit zu bewirkende 
Berechnung der Steuerschuld, die Bestimmtheit der Steuer, die 
Erleichterung der Steuerzahlung nach Zeit, Ort, Betrag (Raten- 
zahlung), was durch die Bezahlung auf dem Wege der Postspar- 
kasse bewerkstelligt wird, ‘richtige. Wahl der Steuertermine usw. 
Bei einzelnen Steuerarten dienen besondere Einrichtungen der Er- 
leichterung der Steuerzahlung, resp. der Verschiebung auf einen 
geeigneten Zeitpunkt. Hier spielt namentlich der Steuerkredit, bei 
den indirekten Steuern, die Freilager für zollpflichtige Waren, 
eine Rolle, welche es möglich machen, daß die Steuer erst dann 
gezahlt wird, wenn der Betreffende bereits die Deckung ın dem 
Preise der Ware erhalten hat oder die Zahlung, wie beim Zoll, 
ganz wegfällt, sofern die Ware wieder ausgeführt wird. In ähn- 
licher Weise kann auch bei ınländischer Produktion für steuerfreie 
Lagerung gesorgt werden. Auch die Rückzahlung der eingehobenen 
Steuer im Falle der Ausfuhr (Rückzoll, Drawback) ist eine Form 
der Erleichterung, wohl nicht der Zahlung, aber der Belastung. 
IV. Abschnitt. 
Die Steuereintreibung. 
1. Wesen und Artder Steuereintreibung. Die Nicht- 
erfüllung der Steuerverbindlichkeiten ist teils eine individuelle teils 
eine generelle, im ersten Falle ist sie auf individuelle Ursachen 
zurückzuführen, so Mangel der Zahlungsfähigkeit, Unwissenheit, 
Fahrlässigkeit, im zweiten Falle auf allgemeine volkswirtschaftliche, 
soziale, politische Ursachen. Nach den verschiedenen Ursachen 
muß derselben in verschiedener Weise abgeholfen werden. In den 
meisten Fällen haben wir es aber hier mit ungünstiger wirtschaft- 
licher Lage, mit mangelhaften Steuersystemen, mit schonungsloser 
Steuerverwaltung zu tun. So haben wir an anderer Stelle gesehen, 
daß das System der Steuerrepartition dadurch den unerträglichsten 
Druck ausübte, daß die Gemeindemitglieder solidarisch haften 
mußten. Dieses System hat die Entvölkerung der Landgemeinden 
in Frankreich verursacht. Gegen dieses System hat dann Turgot*) 
in einem klassischen Vortrag Stellung genommen, worauf die Solidar- 
) Turgot, Oeuvres II. Bd., S. 379. 
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