9 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
hatten wir Gelegenheit auf die Umstände hinzuweisen, die die
Steuerlast zu erleichtern vermögen. Hierher gehört außer der
richtigen Wahl der Steuerformen die Mäßigkeit der Steuer, die
leichte, durch den Steuerzahler ohne Schwierigkeit zu bewirkende
Berechnung der Steuerschuld, die Bestimmtheit der Steuer, die
Erleichterung der Steuerzahlung nach Zeit, Ort, Betrag (Raten-
zahlung), was durch die Bezahlung auf dem Wege der Postspar-
kasse bewerkstelligt wird, ‘richtige. Wahl der Steuertermine usw.
Bei einzelnen Steuerarten dienen besondere Einrichtungen der Er-
leichterung der Steuerzahlung, resp. der Verschiebung auf einen
geeigneten Zeitpunkt. Hier spielt namentlich der Steuerkredit, bei
den indirekten Steuern, die Freilager für zollpflichtige Waren,
eine Rolle, welche es möglich machen, daß die Steuer erst dann
gezahlt wird, wenn der Betreffende bereits die Deckung ın dem
Preise der Ware erhalten hat oder die Zahlung, wie beim Zoll,
ganz wegfällt, sofern die Ware wieder ausgeführt wird. In ähn-
licher Weise kann auch bei ınländischer Produktion für steuerfreie
Lagerung gesorgt werden. Auch die Rückzahlung der eingehobenen
Steuer im Falle der Ausfuhr (Rückzoll, Drawback) ist eine Form
der Erleichterung, wohl nicht der Zahlung, aber der Belastung.
IV. Abschnitt.
Die Steuereintreibung.
1. Wesen und Artder Steuereintreibung. Die Nicht-
erfüllung der Steuerverbindlichkeiten ist teils eine individuelle teils
eine generelle, im ersten Falle ist sie auf individuelle Ursachen
zurückzuführen, so Mangel der Zahlungsfähigkeit, Unwissenheit,
Fahrlässigkeit, im zweiten Falle auf allgemeine volkswirtschaftliche,
soziale, politische Ursachen. Nach den verschiedenen Ursachen
muß derselben in verschiedener Weise abgeholfen werden. In den
meisten Fällen haben wir es aber hier mit ungünstiger wirtschaft-
licher Lage, mit mangelhaften Steuersystemen, mit schonungsloser
Steuerverwaltung zu tun. So haben wir an anderer Stelle gesehen,
daß das System der Steuerrepartition dadurch den unerträglichsten
Druck ausübte, daß die Gemeindemitglieder solidarisch haften
mußten. Dieses System hat die Entvölkerung der Landgemeinden
in Frankreich verursacht. Gegen dieses System hat dann Turgot*)
in einem klassischen Vortrag Stellung genommen, worauf die Solidar-
) Turgot, Oeuvres II. Bd., S. 379.
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