Full text : Finanzwissenschaft

4 4, Buch... V. Teil. Die Steuern.
sein, wo, wie erwähnt, die Berechnung des Krtrages dadurch ermöglicht
 ist, daß die betreffenden Unternehmungen der öffentlichen
Kontrolle unterliegen, oder im allgemeinen durch den öffentlichen
Charakter des Unternehmens z. B. eines publizistischen Unternehmens,
dessen Ertragsfähigkeit leichter berechnet werden kann. Wo dagegen
 gewisse Symptome die Grundlage bilden, dort wird zur Feststellung
 der Steuerpflicht ein mehr weniger kompliziertes System
angewendet. Zu den Symptomen, welche auf die Ertragsfähigkeit
des Unternehmens von Einfluß sind, gehören namentlich die folgenden:
 a) Die Ausdehnung des Unternehmens, welche sich wieder in
verschiedenen Momenten wiederspiegelt, so wie Größe und Art des
aufgewendeten Kapitals, Zahl der beschäftigten Arbeiter, Größe
und Miete der Geschäftslokale, Größe des Umsatzes usw.; b) Art
des Unternehmens, sofern schon an und für sich gewisse, wenn auch
schwer zu fixierende Unterschiede der Ertragsfähigkeit bei verschiedenen
 Arten der Unternehmungen sich zeigen; so bieten im
großen ganzen Handelsunternehmungen größere Gewinne, als gewerbliche
 Unternehmungen; auch zwischen den gewerblichen Unternehmungen
 zeigen sich Unterschiede; so finden sich unter Bäckern,
Fleischern in größerer Zahl solche, die sich bereichern, als unter
Uhrmachern; Apotheker, Arzte werden sich mehr bereichern, als
Sprachlehrer usw.; c) die wirtschaftliche Bedeutung des Wohnortes,
nachdem Unternehmen in Großstädten mit bedeutendem Verkehr
gewöhnlich glänzendere Resultate aufweisen, als an kleinen, unbedeutenden
 Orten. Auf Grund dieser drei Faktoren entstehen die
am häufigsten vorkommenden Klassen, nämlich Betriebsklassen,
Beschäftigungsklassen, Ortsklassen. Auf Grund dieser drei Klassen
werden in der Regel die ziemlich komplizierten Steuertarife aufgestellt.
 In einzelnen Staaten besteht der Steuersatz aus einem
normalen, unveränderlichen Teil und einem veränderlichen, der
Größe des Geschäftsumsatzes usw. entsprechend. Kines ist gewiß,
daß auch mit Aufstellung dieser Kategorien selbst eine nur annähernde
 Schätzung des KErtrages der Unternehmungen großen
Schwierigkeiten begegnet.
Die beinahe unbesiegbaren Schwierigkeiten der Unternehmersteuer
 haben zu verschiedenen Reformversuchen geführt. Unter
diesen verdienen namentlich die folgenden Erwähnung. Umwand-Jung
 der Ertragssteuer in eine Einkommensteuer, was in den auf
dem Gebiete der Einkommensteuer gemachten Fortschritten seine
Begründung findet. Demgegenüber finden wir wieder Versuche,
welche die Unternehmungssteuer zu einem Gliede der allgemeinen
Vermögenssteuer machen wollen. Eine andere Richtung kontingen-920


            
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