45 _ 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Eigentümlichkeit zu berichten, daß in den Steuergesetzen einzelner
Staaten der Steuerfuß scheinbar stabil, unveränderlich ist, aber
von Jahr zu Jahr je nach dem Bedürfnis festgesetzt wird, wieviel
sogenannte Steuereinheiten eingehoben werden sollen. Nehmen wir
an, der Steuerfuß sei 1 Prozent, dabei aber ist es Sache besonderen
Beschlusses, der von Jahr zu Jahr sich ändern kann, wie oft dieser
Steuerfuß angewendet werden soll. Ubrigens ist bei der Einkommens-
steuer der Steuerfuß nicht einfach degressiv oder progressiv, sondern
hier entwickelt sich ein noch unfertiges System (Neumann,
Günther usw.). Da bei diesen Steuerfußen die Hauptsache die
Berücksichtigung der sozialen Lage ist, so wäre es wohl am zweck-
mäßigsten den Steuerfuß einen sozialen zu nennen, und dann wäre
die etwas odiose Benennung „progressiv“ zu vermeiden.
8. Die Steuerbekenntnisse. Es ist eine unleugbare Tat-
sache, daß der Mensch wohl mit gewissen Eigenschaften prunkt,
dagegen andere gerne geheim hält. Dies ist auf verschiedene Gründe
zurückzuführen. Gewisse Dinge gehören so sehr dem intimen Leben
des Individuums, der Familie an, daß jeder bestrebt ist, dieselben
vor den neugierigen Augen Fremder geheim zu halten. Dies ge-
schieht aus großer Empfindlichkeit, falscher Scham, oder, weil das
Individuum seine Verhältnisse nicht vor den Blicken aller Welt
bloßlegen will. Die Intimität des Lebens und insbesondere des
Familienlebens liegt oft darin, daß wir nicht vor jedem die Fenster
öffnen. Die Zurückhaltung vor der Öffentlichkeit hat natürlich
ihren Grund oft auch darin, daß die Öffentlichkeit mit Nachteilen
verbunden wäre. Dies gilt namentlich in jenen Fällen, wo es sich
um die wirtschaftlichen, um Vermögens- und Einkommenverhält-
nisse,. Erwerbsfähigkeit usw. handelt. Eigentlich steht der Staat
einem fast unbesiegbaren Drang der menschlichen Natur gegenüber,
wenn er die Beitragspflicht der Staatsbürger zu den Staatslasten
auf einer Basis regelt, die das Eindringen in die wirtschaftlichen
Verhältnisse notwendig macht. Das geschieht aber bei der Kin-
kommenssteuer, die eben darum eine persönliche Steuer ist, weil sie
die genaue Kenntnis der auf das Einkommen und auf den Bedarf
bezüglichen Daten notwendig macht. Die größte Schwierigkeit der
Einkommenssteuer ergibt sich daher daraus, daß sie die Erforschung
der persönlichen Verhältnisse erfordert. Hierfür steht kein anderer
Weg zur Verfügung, als die Mitwirkung der Steuerträger selbst.
Diese Mitwirkung muß aber mit Garantien versehen werden, da sie
sonst fehlschlägt, wie dies die Erfahrung in allen Staaten, die mit
der Einkommenssteuer Versuch gemacht haben, bezeugt. Bei der
Einkommenssteuer verursacht schon die große Verschiedenheit der
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