F. L Abschnitt. Allgemeine Lehren. 471
vom Salze des Armen und von dem Gewürze des Reichen, vom
Nagel des Sarges und vom Schleier der Braut, im Bett und beim
Tisch, stehend und liegend, immer zahlen wir. Das Schulkind
spielt mit dem besteuerten Spielzeug, die Jugend lenkt das be-
steuerte Roß an einem besteuerten Zügel auf der besteuerten Land-
straße und der sterbende Engländer schüttet die Arznei, für die er
7 Prozent zahlte, in einen Löffel, für den er 15 Prozent zahlte,
legt sich zurück ins Bett, wofür er 22 Prozent zahlte, und haucht
seine Seele in den Armen einer Sanitätsperson aus, die 100 Pfund
zahlt für das Privilegium, ihn ins Grab zu schicken. Seine Tugenden
werden auf besteuertem Marmor der Nachwelt verkündet, er aber
kehrt zu seinen Vorfahren ein, um nie wieder besteuert zu werden.“
Charakteristisch für die Vielheit der indirekten Steuern ist auch
die Bemerkung Temple’s, daß derjenige, der in Holland eine Fisch:
speise verzehrt, dreißig verschiedene Steuern bezahlt.
3. Die Besteuerungshöhe. Die besteuerten Gegenstände
vertreten verschiedene Grade der Leistungsfähigkeit. Abgesehen
von jenen Gegenständen, die zur Besteuerung nicht geeignet sind,
gibt es Gegenstände, die stark besteuert werden können und solche,
welche nur eine geringe Steuer zu tragen vermögen. Zwischen
diesen Graden gibt es wieder zahlreiche Abstufungen. Die Gegen-
stände der Verzehrungssteuer zeigen auch in der Richtung Ver-
schiedenheiten, als dieselben im allgemeinen die ergänzende Aufgabe
der Verzehrungssteuer erfüllen, oder insbesondere die individuelle
Last der einzelnen Steuersubjekte regeln wollen; hier finden wir
wieder Verschiedenheiten zwischen den Gegenständen, insofern als
dieselben hauptsächlich gegenüber den schwächeren oder gegenüber
den stärkeren Steuerkräften die individualisierende Wirkung er-
füllen sollen.
4. Die Verschiedenheiten der Verzehrungssteuern
in den einzelnen Staaten. Bei der Wahl der Gegenstände
der Verzehrungssteuern spielen natürlich die speziellen Verhältnisse
der einzelnen Staaten eine große Rolle. Abgesehen davon, daß
auch die finanziellen Verhältnisse der einzelnen Staaten in Betracht
kommen, sind die Lebensverhältnisse des Volkes, - Gewohnheiten,
Kulturzustände, Bedürfnisse, staatlichen Zustände usw. zu berück-
sichtigen. Schonend muß mit jenen Gegenständen umgegangen
werden, welche zu der Lebenserhaltung nach den gegebenen klima:
tischen, geographischen Verhältnissen notwendig sind, die vom Stand-
punkte der Erwerbstätigkeit, der Gesundheit unentbehrlich sind und
deren Belastung den Standard der Bevölkerung verschlechtern würde.
Andererseits muß man bedacht sein auf die eventuellen Ausartungen
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