F. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. &
Karl I. im Jahre 1641 eine allgemeine Steuer auf die Ausgaben
eingeführt; jeder, der jährlich 100 Pfund verzehrt, zahlte 5 Pfund;
der geringste Betrag war ein Schilling, bei einer Jahresausgabe
von 5 Pfund !). Nach Bastable ist die direkte Verzehrungssteuer
die ältere Form der Besteuerung, da seiner Ansicht nach die Ver-
zehrungssteuer sich hauptsächlich aus Rudimenten von Geschenken
und Vermögenssteuern entwickelte. Auch das Bestreben zur HEin-
schränkung der Konsumtion und des Luxus führte früher zu solchen
direkten Verzehrungssteuern. Nach der richtigen Bemerkung
Bastable’s haben die direkten Verzehrungssteuern die Fehler sowohl
der direkten als der indirekten Steuer: sie besitzen die Unpopularität
und Starrheit der direkten Steuern ohne deren Bestimmtheit und
Proportionalität.
Was nun die speziellen Verzehrungssteuern betrifft, die allein
praktische Bedeutung haben, so kommen dieselben namentlich in
folgenden Formen vor: 1. Besteuerung einzelner Verzehrungsgegen-
stände; 2. Besteuerung einzelner Gebrauchsgegenstände. Von diesen
Steuern haben jene die größte Wichtigkeit, welche auf wichtigere
Verbrauchsgegenstände auferlegt werden. Die üblichen Formen der
Besteuerung sind hierbei folgende: a) Produktionssteuern,
auch Produktions - Verzehrungssteuern genannt. Der betreffende
Gegenstand wird im Stadium der Produktion besteuert. Der Vor-
teil dieser Besteuerungsform zeigt sich namentlich dort, wo die Pro-
duktion an nicht vielen Stellen konzentriert ist, gegenüber der Be-
steuerung von eventuell zahllosen Konsumenten. Die Besteuerung
der Produktion kann wieder auf verschiedene Weise erfolgen. Vor-
erst nach der Menge des Rohstoffes, nach Menge und Qualität des
Rohstoffes, oder nach einem speziellen Momente der Produktion
(Anbaufläche, Zahl und Größe der Fabriksräume, Hohlraum der
bei der Fabrikation gebrauchten Gefäße, Menge der Hilfsstoffe usw.),
oder endlich nach der Menge und dem Werte des Produktes. Die
Schwierigkeit der Kontrolle wird manchmal in der Weise umgangen,
daß die Steuer in einer bestimmten Summe abgelöst wird (Pau-
schalierung). Die Pauschalierung geschieht hinwieder entweder mit
einzelnen Produzenten oder mit Gruppen derselben, mit ganzen Ge-
meinden.
b) Verkehrssteuern. Bei diesen werden die betreffenden
Gegenstände bei jenen Personen besteuert, die dieselben in Verkehr
') Eine Gesamtverbrauchsteuer in der Form einer verbesserten Einkommen-
steuer (Beschränkung auf die bloß zum Verbrauch verwendeten Teile des Ein-
kommens) ‚empfiehlt Zeiler (Einkommensabgaben, gesellschaftlicher Ausgleich
und Gesamtverbrauchsteuer, Zweibrücken 1918).
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
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