n 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
fabrikation werden auch Surrogate verwendet, welche in dem Maße
besteuert werden müssen, wie das durch dieselben ersetzte Malz.
Eventuell kann deren Verwendung untersagt werden. Was endlich
die Besteuerung des fertigen Produktes betrifft *), so geschieht dies
in der Form der Faßsteuer, bzw. durch Anbringung von Steuer-
marken in dem Momente, wo das Bier in mit amtlichem Verschluß
versehenen Fässern aus der Fabrik expediert wird. Die Besteuerung
des Fertigproduktes hat den Nachteil, daß hinsichtlich der ver-
schiedenen Qualitäten kein Unterschied gemacht werden kann, daß
das nicht in Verkehr gesetzte, zum häuslichen Gebrauch verwendete
Bier steuerfrei bleibt, daß sie Steuerdefraudationen begünstigt und
darum strenge Kontrolle und Ahndung (in Amerika auch Freiheits-
strafe) notwendig macht.
Von volkswirtschaftlichem Standpunkte ist es namentlich
wünschenswert, daß auch die kleineren Fabriken prosperieren
mögen, was mit Rücksicht darauf, daß dieselben in der Regel hin-
sichtlich der Ausbeutung des Rohstoffes und im allgemeinen hin-
sichtlich der technischen Vollkommenheit der Produktion im Nach-
teile sind, durch Begünstigungen, eventuell durch niedrigeren Steuer-
fuß erreicht werden kann.
Was die Wirkung der Biersteuer auf Preis und Konsumtion
betrifft, so bezweifelt Sıchanz, daß der Preis immer im Verhältnis
zur Steuer sich ändert und Vocke leugnet überhaupt, daß die
Steuer den Konsumenten im Verhältnis zum Konsum und zur
Leistungsfähigkeit belastet. Bei Verhandlung des deutschen Bier-
steuergesetzes im Jahre 1918 wurde von sozialdemokratischer Seite
bemerkt, daß die Steuer einen Massenmord kleiner Mittelstands-
existenzen bedeutet und viele Gastwirte zugrunde richtet. Die
unteren Klassen sind die Biertrinker und der Wein wird immer
mehr das Getränk der Reichen.
Die Biersteuer finden wir überall eingeführt. Natürlich hat
sie die größte Bedeutung in jenen Staaten, wo_das Bier das Volks-
getränk ist (England, Bayern, einzelne Teile Österreichs), während
sie wieder weniger Bedeutung hat in jenen Staaten, wo der Wein
(wie in Frankreich, Spanien, einem Teile Deutschlands, Ungarn usw.)
oder der Branntwein (Ostpreußen, Galizien, Rußland) das Volks-
getränk ist. In England ist das Bier geradezu das Nationalgetränk.
In einer seiner Budgetreden sagte Gladstone: seitdem der Nektar
aus der Mode gekommen ist, ist das Burtonbier das beste Getränk,
das erfunden wurde ?). Im Deutschen Reich erfolgt die Besteuerung
1) Deutsches Biersteuergesetz vom 9. Julill. August 1923.
2) Buxton, Finance and polities, II, S. 280.
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