A 1. Buch. Kinleitende Lehren.
Insbesondere gilt dies von der vergleichenden oder internationalen:
Finanzgesetzgebung, welche die entsprechenden Einrichtungen ver-
schiedener Staaten darstellt, die für das Studium der finanziellen
Institutionen der Staatshaushaltslehre reichen Stoff bieten. Den
Nutzen der ausgiebigen Verwertung des internationalen vergleichen-
den Materiales zeigen namentlich die Werke von Stein, Wagner,
Leroy-Beaulieu, welche mit Hilfe des vergleichenden Finanz-
rechtes auf vielen Punkten neues Licht verbreiteten.
3. Geschichte. Die Geschichte der Staatswirtschaft hat
einerseits als Teil der Geschichte des Staates, andererseits als die
Darlegung des Entwicklungsganges der Staatswirtschaft von seiten
der finanziellen Schriftsteller große Beachtung gefunden. Nament-
lich die französische und deutsche Wissenschaft bieten diesbezüg-
lich bedeutende Leistungen. Die wichtigsten Arbeiten auf diesem
Gebiete schufen für das Altertum Boeckh, Rodbertus,
Macquart, Dureau de la Malle, für die Geschichte der
neueren Staaten Europas Hüllmann, Clamageran, Dowell,
Vocke, Schönberg, Bücher und andere. Die historische
Schule hat sich hier hervorragende Verdienste erworben und auch
hier müssen wir Roscher hervorheben, der zur Beleuchtung der
finanziellen Fragen ein reiches instruktives Material gesammelt hat.
Aber auch auf diesem Gebiete wie auf anderen beschränkt er sich
auf die Sammlung der lehrreichen historischen Daten, ohne die-
selben zur Ableitung allgemeiner Prinzipien zu verwenden, und so
ist es auch auf diesem Gebiete ganz besonders Lorenz Stein,
der die Fackel der Geschichtsphilosophie als Leuchte benützte..
Wenn Stein vielleicht bei einem oder anderem Faktum Irrtümer
unterlaufen sind, die man ihm reichlich vorwirft, so kann ihm doch
das unvergängliche Verdienst nicht abgesprochen werden, daß er
es verstanden hat, die historischen Erscheinungen und deren Bunt-
heit auf allgemeine Kategorien zurückzuführen, aus dem Chaos der
Daten historische Ordnungen und Entwicklungstendenzen festzu-
stellen. Wenn er nichts anderes geschrieben hätte, als jene Zeilen
über die Grundlinien der europäischen Finanzgeschichte, in welchen
schon vor vielen Jahrzehnten der heute als Gemeinplatz betrachtete
Gedanke ausgesprochen wird, daß die Entwicklung der Finanzen
in jedem Zeitalter von der sozialen Ordnung und der Klassen-
bildung abhängt, so hätte er für die Finanzgeschichte Wichtiges
geleistet.
4. Statistik. Zu jenen Hilfswissenschaften, die die Ent-
wicklung der Finanzwissenschaft wesentlich befördern, gehört auch
die Finanzstatistik, welche uns in exakten Daten die Gestaltung der
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