Bla 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
mehr auch vom weiblichen Geschlecht konsumiert. Aus alledem
reiht sich, daß der Tabak ein sehr ergiebiges Steuerobjekt ist.
Auch damit bewährt sich der Tabak als vorzügliches Steuerobjekt,
daß er durch andere Gegenstände nicht. ersetzt werden kann, auch
darin, daß er in verschiedenen Qualitäten produziert wird und so.
der Reichere stärker besteuert werden kann, als der Arme. Es ist
nur eine irrationelle Erscheinung, wenn der Staat gerade bei den
billigen Tabaksorten gewinnt bzw. günstige Steuerresultate erzielt
und die teueren Sorten ohne Gewinn oder mit geringem Gewinn
bzw. mit geringem Steuerresultat vertreiben läßt. Weniger günstig
gestaltet sich die Tahakbesteuerung mit Hinsicht auf die Kontrolle,
ohne daß natürlich. darauf verzichtet werden müßte. Übrigens
ommt beim Tabak nicht bloß das finanzielle Resultat in Betracht.
s muß vor Augen gehalten werden, daß dort, wo Klima und
oden dem Tabakbau günstig sind, derselbe eine hohe Verwertung
des Bodens ermöglicht, der Anbau und die Verarbeitung des Tabaks
vielen Händen Arbeit und Verdienst sichert, und daß der Tabak-
andel und namentlich der Tabakexport für die Volkswirtschaft zu
einer reichen Einnahmequelle werden kann. Br
2. System. Die Besteuerungsarten des Tabaks sind folgende:
1. Das Monopol. Mit dem Monopol ist es am leichtesten zu er-
reichen, daß der Staat die in diesem Genußmittel sich manifestierende
Leistungsfähigkeit erfaßt und ein bedeutendes Einkommen gesichert
werde. Nachteil desselben kann sein, daß infolge des Mangels der
Konkurrenz die Verbraucher weniger gut versorgt werden, schlechteres
rodukt zu teuererem Preise bekommen. Das Monopol erfordert
auch kostspielige Kontrolleinrichtungen. Natürlich ist es auch mit
eschränkung der Produktion und des Verkehrs verbunden. Gegen-
stand des Monopols ist die Produktion, oder die Fabrikation bzw.
der Verkehr und Handel, hier wieder der Verkehr mit dem Rohpro-
ukte oder mit dem Fabrikate, der Großhandel oder der Klein-
handel. Am einträglichsten bewährte sich das Monopol dort, wo es
sich auf die Fabrikation und den Kleinhandel erstreckt, wie in
Nordamerika, Frankreich, Italien, Rumänien, Serbien, Spanien,
Portugal, Türkei, Osterreich und Ungarn. Das Monopol kann auch
erpachtet werden. 2. Die Fabrikatensteuer. Gegenstand der
abrikatensteuer ist das Fabrikat; die Steuer wird eingehoben,
wenn das Fabrikat in Verkehr tritt. Als Steuerkontrolle dient der
amtliche Stempel auf der Umhüllung (Banderole). Die Fabrikaten-
steuer fordert große Kontrolle und sichert trotzdem die Ki
erücksichtigung des Wertes nicht. 3. In Staaten, die keine Tabak-
roduktion besitzen, wird die Steuer am einfachsten in Form de
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