vi 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
höhung älterer Steuern zeigen auch die regelmäßigen Einnahme-
quellen bald eine günstige Gestaltung.
2. Kriegssteuern. Wir haben an anderer Stelle?!) uns
schon mit der prinzipiellen Frage der Deckung der Kriegskosten
beschäftigt und werden bei Behandlung des Staatskredits wieder
auf diese Frage zurückkommen müssen. Hier wollen wir uns mehr
mit der tatsächlichen Gestaltung der Kriegsbesteuerung, den tat-
sächlichen Erscheinungen, .namentlich im Weltkriege befassen.
Wir haben gesehen, daß die Besteuerung mit dem Heerwesen
in engem Zusammenhang steht. De la Court sagt: „Für die
stehenden Heere eine stehende Steuer.“ In der Tat sehen wir,
auch wenn wir uns die neuere Gestaltung vor Augen halten, daß
die Kriegskosten zu jeder Zeit eine der wichtigsten Veranlassungen
waren, neue Steuern einzuführen, ja oft das Steuersystem umzugestalten.
Die englische Einkommensteuer ist als „war duty“ ins Leben ge-
rufen worden. Eine Reihe von Verzehrungs- und namentlich Luxus-
steuern ist gleichfalls auf diese Ursache zurückzuführen. Die Ver-
kehrssteuern, gewissermaßen eine moderne Form der Alcavala, hat
der nordamerikanische Sezessionskrieg zur ausgedehntesten Entwick-
lung gebracht. Die Einkommens- und Vermögenssteuer hat Ungarn
im Weltkriege zur Deckung der Kriegskosten eingeführt. Neu
konstruiert wurde im Weltkriege die Kriegsgewinnsteuer, welche
in allen Staaten und zwar nicht nur in den kriegführenden, sondern
auch in neutralen Staaten Eingang gefunden hat. Neben der Ein-
führung neuer Steuern finden wir reichlich Erhöhungen alter Steuern
und hat sich mit Bezug auf die Rolle der alten und neuen Steuern
folgende "Theorie entwickelt. Es soll die Erhöhung der alten
Steuern namentlich dazu dienen, durch den Krieg verursachte und
mit dem Krieg wieder verschwindende gewisse Ausgaben zu decken,
so daß nach dem Kriege die alten Steuern wieder in ihr früheres
Bett zurückkehren, also auf den früheren Steuerfuß zurückgeleitet
werden. Die neuen Steuern sollen dazu dienen, die bleibenden
Kriegslasten, Verzinsung und Amortisation der Kriegsanlehen zu
decken. Diese neuen Steuern müssen eben deshalb verbleiben.
Neben den Steuern finden wir als Deckungsmittel der Kriegskosten
allgemeine Erhöhung aller Leistungen, Gebühren, Taxen, Fahrtarife,
Post-, Telegraphen-, Telephongebühren usw.
3. Steuerfuß. Als charakteristisch für die Kriegssteuern
können wir noch die besondere Höhe des Steuerfußes hervorheben.
Es genügt diesbezüglich darauf hinzuweisen, daß die Einkommen-
1) S. 147,
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