Full text: Finanzwissenschaft

vi 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
höhung älterer Steuern zeigen auch die regelmäßigen Einnahme- 
quellen bald eine günstige Gestaltung. 
2. Kriegssteuern. Wir haben an anderer Stelle?!) uns 
schon mit der prinzipiellen Frage der Deckung der Kriegskosten 
beschäftigt und werden bei Behandlung des Staatskredits wieder 
auf diese Frage zurückkommen müssen. Hier wollen wir uns mehr 
mit der tatsächlichen Gestaltung der Kriegsbesteuerung, den tat- 
sächlichen Erscheinungen, .namentlich im Weltkriege befassen. 
Wir haben gesehen, daß die Besteuerung mit dem Heerwesen 
in engem Zusammenhang steht. De la Court sagt: „Für die 
stehenden Heere eine stehende Steuer.“ In der Tat sehen wir, 
auch wenn wir uns die neuere Gestaltung vor Augen halten, daß 
die Kriegskosten zu jeder Zeit eine der wichtigsten Veranlassungen 
waren, neue Steuern einzuführen, ja oft das Steuersystem umzugestalten. 
Die englische Einkommensteuer ist als „war duty“ ins Leben ge- 
rufen worden. Eine Reihe von Verzehrungs- und namentlich Luxus- 
steuern ist gleichfalls auf diese Ursache zurückzuführen. Die Ver- 
kehrssteuern, gewissermaßen eine moderne Form der Alcavala, hat 
der nordamerikanische Sezessionskrieg zur ausgedehntesten Entwick- 
lung gebracht. Die Einkommens- und Vermögenssteuer hat Ungarn 
im Weltkriege zur Deckung der Kriegskosten eingeführt. Neu 
konstruiert wurde im Weltkriege die Kriegsgewinnsteuer, welche 
in allen Staaten und zwar nicht nur in den kriegführenden, sondern 
auch in neutralen Staaten Eingang gefunden hat. Neben der Ein- 
führung neuer Steuern finden wir reichlich Erhöhungen alter Steuern 
und hat sich mit Bezug auf die Rolle der alten und neuen Steuern 
folgende "Theorie entwickelt. Es soll die Erhöhung der alten 
Steuern namentlich dazu dienen, durch den Krieg verursachte und 
mit dem Krieg wieder verschwindende gewisse Ausgaben zu decken, 
so daß nach dem Kriege die alten Steuern wieder in ihr früheres 
Bett zurückkehren, also auf den früheren Steuerfuß zurückgeleitet 
werden. Die neuen Steuern sollen dazu dienen, die bleibenden 
Kriegslasten, Verzinsung und Amortisation der Kriegsanlehen zu 
decken. Diese neuen Steuern müssen eben deshalb verbleiben. 
Neben den Steuern finden wir als Deckungsmittel der Kriegskosten 
allgemeine Erhöhung aller Leistungen, Gebühren, Taxen, Fahrtarife, 
Post-, Telegraphen-, Telephongebühren usw. 
3. Steuerfuß. Als charakteristisch für die Kriegssteuern 
können wir noch die besondere Höhe des Steuerfußes hervorheben. 
Es genügt diesbezüglich darauf hinzuweisen, daß die Einkommen- 
1) S. 147, 
94
	        
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