F. V. Abschnitt. Kriegssteuern und Steuerpolitik nach dem Weltkriege. 529
ordentliche Steuer auf das nicht bloß infolge, sondern während des
Krieges erlangten höheren Vermögens oder Einkommens.
Die Motivierung dieser Steuer zeigt uns eine ganze Skala von
den achtungswertesten !) bis zu den verwerflichsten Motiven. Manche
sehen die Berechtigung dieser Steuer in dem Prinzipe „noblesse
oblige“; wem der Krieg besondere wirtschaftliche Vorteile brachte,
der solle in höherem Maße zu den Lasten des Krieges beitragen.
Andere gingen von der entgegengesetzten Auffassung aus, fanden
die Art und Weise dieser Gewinne sogar strafbar; die Betreffenden
sollten bestraft werden, zum mindesten sollte der ganze Gewinn
konfisziert oder doch zum großen Teile vom Staate beschlagnahmt
werden. Manche betrachteten den Kriegsgewinn als wucherartig, da
die Symptome des Wuchers: Notlage, Unwissenheit, in den meisten
Fällen sowohl bei Geschäften mit Staatsorganen, als mit Privaten
aufzufinden sind. Wieder andere betrachteten den Kriegsgewinn
als Konjunkturgewinn und wünschten deshalb dessen energischere
Besteuerung. Zugunsten der Kriegsgewinnsteuer wurde auch an-
geführt, daß ein großer Teil dieser Gewinne eigentlich darauf be-
ruht, daß den Arbeitern nicht jener Lohn ausbezahlt wurde, der
der Lage entsprochen hätte. Dagegen wird die Kriegsgewinnsteuer
von Vielen perhorresziert. Diese führen an, daß der Begriff des
Kriegsgewinnes überhaupt nicht recht zu fassen ist, dann, daß die
Betreffenden in der Regel wichtigere Dienste geleistet haben, da
z. B. die Versorgung des Heeres, ausschließlich den amtlichen Or-
ganen überlassen, zu einem Debacle geführt hätte. Die durch die
rasche Anpassung an die Kriegsbedürfnisse bekundete Findigkeit
und organisatorische Tüchtigkeit müsse eigentlich eher Anerkennung
finden; sie war eine großartige Leistung der Kriegswirtschaft. Es
wurde ferner daran erinnert, daß die Kriegsgewinnbesteuerung nur
dann gerecht wäre, wenn sie schon am Anfange des Krieges ein-
geführt worden wäre, so daß die Unternehmer mit diesem Faktor
gerechnet hätten. Man befürchtet, daß die Kriegsgewinnsteuer den
Eifer der Unternehmer schwächen und damit die Versorgung des
Heeres und des inneren Marktes gefährden würde. Man erinnerte
auch daran, daß die hohe Kriegsgewinnsteuer der Produktion be-
deutende Kapitalien entzöge, wodurch die Leistungsfähigkeit der-
selben geschwächt würde. Das Resultat aller dieser Erwägungen
kann darin zusammengefaßt werden, daß doch die größere Leistungs-
fähigkeit gegenüber der geschwächten Leistungsfähigkeit einer großen
Menge der Staatsbürger die Besteuerung als recht und billig er-
’) „Die Steuer auf die Kriegsgewinne kommt aus dem allgemeinen Volks-
empfinden“ (Neue Freie Presse, 1916, 18. April).
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
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