L 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
31. Dezember 1919). Nun folgen folgende Maßnahmen: Einführung
der Reichseinkommensteuer (Gesetz vom 29. März 1920), Körper-
schaftssteuer (Gesetz vom 30. März 1920), Kapitalertragssteuer
(Gesetz vom 29. März 1920), Erbschaftssteuergesetz (Gesetz vom
10. September 1919), Grunderwerbssteuer (Gesetz vom 12. Sep-
tember 1919), Erhöhung der Steuern auf Tabak, Zündwaren und
Spielkarten (Gesetz vom 10. und 12. September 1919), Erhöhung der
allgemeinen Umlaufsteuer (Gesetz vom 24. Dezember 1919), Aus-
fuhrabgabe (Verordnung vom 20. Dezember 1919). Der leitende
Gesichtspunkt der Steuerreform von 1919/20, soweit die Besteuerung
von Einkommen und Vermögen in Betracht kommt, war eine
energische Erfassung des Besitzes durch stark ausgestaltete Tarife
mit hohen Steuersätzen sowie durch eine möglichst weite Fassung
des Einkommenbegriffes *).
Zweites Stadium. Weiterer Ausbau des Steuersystems, das
die zunehmende Inflation notwendig macht. Das Gesetz über
Anderungen im Finanzwesen (Gesetz vom 8. April 1922) das so-
genannte Steuerkompromiß, bedeutet eine weitere Umgestaltung des
Steuersystems. An die Stelle des Notopfers tritt eine fortlaufende
Besteuerung des Vermögens. Die Besitzsteuer wird durch eine
Steuer auf den Vermögenszuwachs ersetzt. — Die verschiedenen
Steuern, die auf dem Kapitalverkehr ruhten, wurden in einer Kapital-
verkehrssteuer zusammengefaßt. _Verkehrssteuern, Verbrauchsab-
gaben, Zölle wurden erhöht, ebenso die Einnahmen aus dem Brannt-
weinmonopol. Einführung des Süßstoffmonopols.
Drittes Stadium. Alle Steuermaßregeln wurden durch die Ver-
heerungen der Inflation zu schanden gemacht. Vergeblicher Kampf
gegen die steuerlichen Folgen der Geldentwertung (Gesetz über
die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen
vom 20. März 1923). Mit dem Aufwertungsgesetz vom 11. Oktober 1923
und den Steuernotverordnungen vom 7%. und 19. Dezember 1923
wird endlich das Steuersystem wieder auf Goldbasis gestellt, wo-
mit die Steuerpolitik in normale Bahnen zurückkehrt.
3) Deutschlands Wirtschaft, Währung und Finanzen S. 88.
535