Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Verteilung einer aus landesväterlicher Huld gegebenen Unterstützungs 
summe auch wesentlich darauf ankomme, dieselbe auf so viele Individuen 
auszudehnen, als dem Wesen der Sache nach nur irgendwie teilnehmen 
könnten"«). Die Komitees begannen die Summen nach den von ihnen 
beschlossenen Sätzen an die kleineren Mimischen Besitzer und an die ackerbau 
treibenden Städter zu verteilen, ohne sich irgendwie an die ministeriellen 
Verordnungen zu kehren, und wurden in diesem Widerstand von den Ober- 
Präsidenten bestärkt. Schön wetterte wider den „Offiziantenkitzel" der 
Minister, die den „schönen Geist, den diese Sache in der Provinz erzeugte, 
ohne allen Grund morden wollten". Man solle Gott danken, daß hier eine 
„Jury", „ein Gottesurteil" möglich wäre. Er habe sich als Kommissarius 
auch nicht den geringsten Einfluß in einzelnen Fällen erlaubt, da — das 
war immer wieder sein eeterum eenseo — „S. M. die Angelegenheit als 
rein ständische Sache" behandelt zu sehen wünsche^). Er wiederholte dies 
so oft, daß schließlich Hardenberg selbst die Formel annahm: „Die An 
gelegenheit sei als eine von S. M. den Ständen der Provinz übertragene 
Verwaltungssache zu betrachten"^. Schön geriet mehr und mehr in 
einen ganz persönlichen Konflikt mit dem Minister des Innern, dessen 
Erlasse auszuführen er sich weigerte, falls ihm nicht eine bestätigende 
Kabinettsordre vorgelegt werde. Ms zuletzt verteidigte Schuckmann den 
Satz, daß der Retablissements-Fonds „nicht zur Vergütung für Kriegs 
leistungen und Schäden, sondern zur Beihilfe für solche Gutsbesitzer ver 
wendetwerdensolle, welche, durch dasKriegsunglück besonders mitgenommen, 
sich aus eigenen Kräften in ihrem Nahrungsstande nicht zu erhalten ver 
mögen"«). Die Kabinettsordres vom 20. Februar und 28. April 1818 
führten jedoch die entgegengesetzte Auffassung zum Siege; es wurde darin 
aus alle Änderungen an den ständischen Verteilungsplänen verzichtet, „da 
die Sache hierdurch nur aufgehalten wird". „Die Angelegenheit, als 
provinziell betrachtet, wird am zuverlässigsten in die Hände solcher Grund- 
eigentüner der Provinz gelegt, die als redlich, einsichtsvoll und mit dem 
Zutrauen ihrer Kompatrioten bekleidet von der obersten Provinzialver 
waltungsbehörde anerkannt sind." 
^Gleichzeitig kam die Krone den Wünschen der Provinz nach rascherer 
') Protokoll des westpreußischen Komitees der ständischen Deputierten, von Schön 
21. Januar 1818 an Hardenberg gesandt. 
2 ) Schön an Hardenberg 5. und 17. Dez. 1817, an Schuckmann 30. Jan. 
1818, Letzterer Brief, der den Kampf der Behörden gut veranschaulicht und zu- 
g eich ein Beispiel dafür gibt, wie Schön mit dem Minister des Innern um 
sprang, ist als Beilage Nr. I abgedruckt. Vgl. die Briefe Schöns an Stäge- 
mann ö - 8 - Dez. 1817 und v. 3. Febr. 1818. Rühl II 195 u. 224. 
) An Schuckmann 3. Jan. 1818. 
«) An Hardenberg 13. März 1818.
	        
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