H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. Bo
Gesamtstaates bei, wie der einzelne Staatsbürger zu den Lasten
des Staates. So intensiv ist das Verhältnis von Hingabe und Ge-
währen, der stete Tausch von Vorteilen und Opfern, daß kleinliche
Rechnung unmöglich ist. Es ist ein unvollkommener Zustand und
das Gegenteil der Regel, wenn der größere Verband auf Alimentation
von seiten der kleineren angewiesen ist (Bismarck: Das Reich
soll nicht ein lästiger Kostgänger bei den Einzelstaaten sein!). Dies
ist aber der Zustand eines Staates, der durch Beiträge der einzelnen
Staaten erhalten wird.
2. Charakter der Staatenverbände. Die Verschieden-
heit des finanziellen Charakters kommt insbesondere im Staaten-
bund und Bundesstaat zum Ausdruck. In ersterem, wo die Auf-
gaben der Zentralgewalt sehr geringe sind, also bescheidene finan-
zielle Mittel genügen, dort werden die Beiträge entsprechen; auch
die Frage des Verteilungsschlüssels ist keine wichtige, da nur ge-
ringe Opfer zu bringen sind. Im Bundesstaat fordert die Zentral-
gewalt große Opfer; hier wäre es schwer, durch Beiträge die Be-
dürfnisse zu decken und dieselben gerecht aufzuteilen, auch würden
sie zu sehr auf das Finanzwesen der einzelnen Staaten zurück-
wirken *). Hier müssen also gewisse Einnahmequellen dem
Gesamtstaat überlassen werden. In erster Reihe bieten sich die
Zölle und indirekten Steuern dar. Da jedoch diese nicht genügend
beweglich sind und vom Standpunkte der Produktion deren häufige
Anderung nachteilig ist, so werden die direkten Steuern dort, wo
die Ansprüche groß sind, nicht ganz vermeidlich sein. Ubrigens
ist die Frage höchst kompliziert. „Solange nun das Bundesfinanz-
wesen — sagt Stein — zu seinem Inhaber nur noch das indirekte
Steuerwesen hat, erhält sich der Charakter des Bundesstaates auch
finanziell als ein unzweifelhafter; sowie dagegen die Bundesverfassung
die Bundesgewalt auf die direkte Besteuerung überträgt, beginnt
die Aufgabe der einzelnen Staatssouveränität in der Bildung eines
einheitlichen Staatswesens unter seiner alleinigen Souveränität“ 2
Seligman®) beschäftigt sich eingehend mit der speziell für
Amerika wichtigen Frage des Verhältnisses der föderalen, staatlichen
und lokalen Finanzen. Er unterscheidet fünf Systeme: 1. staatliche
Zuschläge zu den Gemeindesteuern; 2. lokale Zuschläge zu den
*) Nach Flora (Le finanze degli stati composti, Torino 1900, S. 33) sind
im Bundesstaat die selbständigen Einnahmen die Hauptsache, die Beiträge bloß
nebensächlich. Die vollständige Autonomie der Einnahmen des Bundesstaates
ist das Ideal der Bundesfinanzen.
?) Finanzwissenschaft, I. Teil, S. 70.
3) Essays in taxation S. 660 ff.
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